Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Nach der Angebotsöffnung erfolgt keine weitere Kommunikation über die Vergabeplattform, sondern die zuständigen Fachämter werden im Bedarfsfall schriftlich, per E-Mail oder Fax kommunizieren.