Verfahrensangaben

Erneuerung der Bucky-Röntgenanlagen (ortsfest) und mobilen Röntgenaufnahmegeräte (...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.11.2026
01.12.2026 11:00 Uhr
01.12.2026 11:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
992-80316-75
Warener Straße 7
12683
Berlin
Deutschland
DE300
christoph.harms@bg-kliniken.de
03056811850

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
unbekannt
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 02289499-0
+49 02289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33100000-1
33110000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit der gegenständlichen Ausschreibung plant die Auftraggeberin die Erneuerung der ortsfesten Röntgenaufnahmeplätze und der mobilen Röntgenaufnahmegeräte im Unfallkrankenhaus Berlin (ukb).
Neben Lieferung, Aufbau, Instandsetzung und Inbetriebnahme der neuen Röntgenaufnahmeplätze und Röntgenaufnahmegeräte, umfasst die Leistung gleichwohl die Lieferung von Zubehör und den Abkauf, Abbau und Abtransport der Altgeräte.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Grundanforderungen für die ortsfeste Bucky-Arbeitsplätze:
3 Multifunktional einsetzbare, modular erweiterbare digitale Röntgenaufnahmearbeitsplätze mit neuster Flachdetektortechnologie
bestehend aus einem universellen 3D-Deckenstativ mit Strahlereinheit (80 kW Röntgengenerator), motorischer bidirektionaler Nachlaufsteuerung und einem digitalen Rasterwandstativ mit motorisch höhenverstellbarer Buckylade und fest eingebautem Flachdetektor (effektives Gesichtsfeld von mind. 42x42 cm), sowie ein höhenverstellbarer Rasteraufnahmetisch mit mobilen Flachdetektor (effektives Gesichtsfeld von mind. 42x42 cm) inkl. zusätzlich eines mobilen Flachdetektors (mind. 35x42cm).
Das Röntgensystem eignet sich für Aufnahmen am stehenden, sitzenden und liegenden Patienten.

Grundanforderungen für die mobilen, fahrbaren Röntgenaufnahmegeräte:
6 Mobile, digitale elektromotorische Röntgenaufnahme-Einrichtung der Spitzenklasse, geeignet für den Einsatz am Patientenbett der Intensiv-, Betten- und Unfallstation sowie als Zusatzgerät in der Röntgenabteilung.

Nähere Spezifikationen und Anforderungen sind in den Leistungsverzeichnissen umfassend definiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Warener Straße 7
12683
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
1. Preis

Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "1. Preis", wird der Preis in der Position "Gesamtpreis in EUR (netto) ohne Wartungsleistungen" des Preisblattes gemäß nachstehender Wertungsformel in Preispunkte umgerechnet:

Formel: ((Günstigster Gesamtangebotspreis netto aller Angebote / zu bewertender Gesamtangebotspreis netto) x 100) x Gewichtung in % = Preispunkte

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Qualität der Leistung

Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "2. Qualität der Leistung" werden die durch den Bieter angegebenen Informationen in den Wertungskriterien herangezogen.

Bewertungsmatrix umfasst die die nachstehenden Kriterien-Arten:
W1 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen geringen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer geringen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W1-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 1 Punkt.
W2 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen wesentlichen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W2-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 5 Punkten.
W3 = Der Mehrwert dieses Kriteriums bietet einen erheblichen funktionalen und/oder operativen Vorteil für den Betrieb gegenüber den Mindestanforderungen. Dieser führt zu einer erheblichen bzw. außerordentlich hohen Effizienzsteigerung. Insofern erfolgt für W3-Kriterien eine ungewichtete Bewertung mit 10 Punkten.

Maximal erreichbare ungewichtete Punkte (ortsfest) = 483
Maximal erreichbare ungewichtete Punkte (mobil) = 298

Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet:

Formel: ((Erreichte ungewichtete Punktzahl je Unterkriterium / Max. erreichbare ungewichtete Punktzahl je Unterkriterium) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3. Wertende Testung

Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "3. Wertende Testung" werden die erreichten Punkte gemäß Bewertungsbogen für die Testung für die ortsfeste und mobile Röntgeneinheit herangezogen. Getestet und bewertet werden dabei insbesondere das klinische Handling (= Ergonomie; Bedienbarkeit), die Effizienz des Workflows (= Intuitivität der Software; Positionierung) sowie der Patientenkomfort (= Sicherheit; Positionierungshilfen).

Der Bewertungsbogen umfasst die folgende Systematik:
10 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort in vollem oder darüber hinausgehendem Maße.
8 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im guten Maße.
6 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im durchschnittlichem Maße.
4 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im noch ausreichendem Maße.
2 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im geringem Maße.
0 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort nicht oder nur in sehr schlechtem Maße.

Die vergebenen Punkte je Test-Kriterium werden mit der anteiligen Gewichtung gemäß Bewertungsbogen multipliziert. Die so erreiche Punktzahl wird anschließend faktorisiert mit dem Faktor 10.

Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium (jeweils max. 100,00 Punkte) werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet:

Formel: ((Erreichte faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen / Max. erreichbare faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Als Teil der qualitativen Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien, erfolgt eine wertende Testung. Im Rahmen dieser wertenden Testung werden die Systeme (ortsfest und fahrbar) durch den Bieter vorgestellt und durch ein Bewertungsgremium der Auftraggeberin getestet. Es können und werden ausschließlich jene Geräte getestet, welche den Anforderungen des jeweiligen Angebots entsprechen.
Die Vergabestelle behält sich deshalb vor, die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses an die Geräte bei der Testung zu verifizieren.
Sollte eine Abweichung von den Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis festgestellt werden, so wird dem Bieter Gelegenheit gegeben, eine Nachbesserung vorzunehmen. Ist eine Nachbesserung während der Testung nicht möglich, wird das entsprechende Gerät mit 0,00 Punkten bewertet.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabeplattform DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHM252

Einlegung von Rechtsbehelfen

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.

Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen.
4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung und die Tariftreueerklärung sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.
7. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform DTVP muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

14
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der digitalen Angebote erfolgt am Ort der Auftraggeberin:
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH, Warener Straße 7, 12683 Berlin.

Die Öffnung der digitalen Angebote erfolgt durch die Verfahrensleitung und ihrer Stellvertretung im Vier-Augen-Prinzip unverzüglich nach Angebotsfristende.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen
Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

2. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis mit dem Angebot erforderlich).

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifizierung über ein Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN EN ISO/IEC 27001:2022 oder gleichwertige Zertifizierung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis mit dem Angebot erforderlich).

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.

Der Bieter muss im Auftragsfall über 5 fachkundige Röntgen-/Servicetechniker, unter Einhaltung der Mindestverfügbarkeit gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen, zur Absicherung der Verfügbarkeit im Störungsfall verfügen.

Die fachkundigen Röntgen- und Servicetechniker müssen
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrscht, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitenden der Auftraggeberin gewährleistet und
- über eine gültige Fachkundebescheinigung der Gruppe FK R6.2 (oder gleichwertige Qualifikation) inklusive lückenloser Aktualisierung gemäß Strahlenschutzverordnung verfügen.
(Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis der Fachkundebescheinigung der Gruppe FK R6.2 (oder eine gleichwertige Qualifikation) inklusive lückenloser Aktualisierung gemäß Strahlenschutzverordnung für die namhaft gemachten fachkundigen Röntgen- und Servicetechniker (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis für 5 fachkundige Röntgen- und Servicetechniker mit dem Angebot erforderlich).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis von drei Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge für Röntgenanlagen (ortsfest; fahrbar). Eine Unternehmensreferenz ist vergleichbar, wenn sie in Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung entspricht.

Der Auftraggeber definiert die nachstehenden Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:
- Leistungsgegenstand umfasst die Lieferung, Montage, Abnahme, Instandsetzung, Einweisung, Service und Wartung von ortsfesten und fahrbaren Röntgengeräten,
- der Referenzauftraggeber ist medizinische Institution bzw. Krankenhaus, die in Größe und Versorgungsniveau dem ukb zumindest vergleichbar sind,
- das System verfügt seit der Instandsetzung eines Mindestverfügbarkeit i.H.v. 95% und
- der Referenzauftrag ist nicht älter als drei Jahre (bemessen ab dem Abschlussdatum des Auftrages).

(Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich; Separater Nachweis durch Referenzbogen je Unternehmensreferenz).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmende hat folgende Verpflichtungen gemäß § 4 FFV des Landes Berlin einzuhalten, wenn sein Unternehmen eine Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten aufweist:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbe-handlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung