Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterium "3. Wertende Testung" werden die erreichten Punkte gemäß Bewertungsbogen für die Testung für die ortsfeste und mobile Röntgeneinheit herangezogen. Getestet und bewertet werden dabei insbesondere das klinische Handling (= Ergonomie; Bedienbarkeit), die Effizienz des Workflows (= Intuitivität der Software; Positionierung) sowie der Patientenkomfort (= Sicherheit; Positionierungshilfen).
Der Bewertungsbogen umfasst die folgende Systematik:
10 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort in vollem oder darüber hinausgehendem Maße.
8 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im guten Maße.
6 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im durchschnittlichem Maße.
4 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im noch ausreichendem Maße.
2 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort im geringem Maße.
0 Punkte = Die zu testende Funktionalität des Systems (ortsfest und fahrbar) erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers in Bezug auf - jedoch nicht abschließend - Handling, Ergonomie, Software-Intuitivität, Patientenkomfort nicht oder nur in sehr schlechtem Maße.
Die vergebenen Punkte je Test-Kriterium werden mit der anteiligen Gewichtung gemäß Bewertungsbogen multipliziert. Die so erreiche Punktzahl wird anschließend faktorisiert mit dem Faktor 10.
Die erreichten ungewichteten Punkte je Unterkriterium (jeweils max. 100,00 Punkte) werden gemäß nachstehender Wertungsformel in Qualitätspunkte umgerechnet:
Formel: ((Erreichte faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen / Max. erreichbare faktorisierte Punktzahl Bewertungsbogen) x 100) x Gewichtung je Unterkriterium in % = Qualitätspunkte