Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
-Natürliche Personen erfüllen diese Voraussetzungen, wenn sie spätestens bei Ablauf der Frist für den Eingang d. Teilnahmeanträge nach d. Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung d. Berufsbezeichnung Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Verkehrsplaner oder Architekt berechtigt sind. Ist die Führung dieser Berufsbezeichnung im Herkunftsstaat gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Anforderungen als erfüllt, sofern d. Bewerber über ein Diplom, Prüfungszeugnis od. einen sonstigen Befähigungsnachweis (in deutscher Sprache beglaubigt) verfügt, dessen Anerkennung gemäß Richtlinie 2005/36/EG ("Berufsanerkennungsrichtlinie") gewährleistet ist.
-Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die d. Aufgabe entsprechen und wenn d. bevollmächtigte Vertreter sowie d. Verfasser der Lösungsvorschläge die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
-Bei Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
-Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft sowie deren Mitarbeiter, die an d. Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags beteiligt waren, dürfen ausschließlich in d. Konstellation teilnehmen, in der sie im Teilnahmewettbewerb einen Teilnahmeantrag gestellt haben und zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog aufgefordert wurden..
-Die Mitwirkung eines Unternehmens für mehr als einen Bewerber ist nicht ausgeschlossen. Jeder Bewerber hat jedoch bereits mit d. Teilnahmeantrag sämtl. Unternehmen + Personen zu benennen, die an d. Entwicklung seines Lösungsvorschlags in d. Fachbereichen mitwirken sollen.
-Wird ein Unternehmen od. eine Person für mehr als einen Bewerber tätig, hat jeder betroffene Bewerber mit d. Teilnahmeantrag und auf Verlangen d. Auftraggeberin eine Erklärung vorzulegen, aus der Art, Umfang und Zeitpunkt d. jeweiligen Mitwirkung hervorgehen. Ferner ist durch eine nachvollziehbare Darstellung organisatorischer, personeller und technischer Maßnahmen sicherzustellen, dass weder Lösungsvorschläge noch deren wesentliche fachliche, wirtschaftliche od. konzeptionelle Grundlagen eines Dialogteilnehmers anderen Dialogteilnehmern od. den für diese tätigen Personen zugänglich werden.
Die Auftraggeberin kann die betroffenen Bewerber od. Teilnehmer zur Aufklärung u. Vorlage weiterer Nachweise auffordern.
Die Bieter müssen Ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen nachkommen und die tariflichen Bestimmungen eingehalten haben. Weiterhin darf zum Zeitpunkt d. Eingangs d. Teilnahmeantrages kein Insolvenzverfahren anhängig sein. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Formblätter) ist hinsichtlich d. Vergleichbarkeit d. Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind d. Formblätter vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen abzugeben, ansonsten folgt Verfahrensausschluss.
Zum Nachweis, dass diese Mindestanforderungen erfüllt sind, sind von den Teilnehmern folgende Erklärungen, Dokumente und Nachweise vorzulegen sowie formale Kriterien zu erfüllen:
- Fristgerechte +vollständiger Eingang des Teilnahmeantrags
- Bewerbererklärung mit allgemeinen Angaben zum Bewerber sowie ggfs. den Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften. Die Teammitglieder sind namentlich (Büros und Qualifikation) zu benennen.
- Verbindliche Erklärung d. Bewerber, Bewerber- + Arbeitsgemeinschaft über den bevollmächtigten Vertreter sowie ggfs. die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber d. Auftraggeberin im Außenverhältnis. Diese ist zu erbringen für d. Arbeits- und Bewerbergemeinschaft und zu unterzeichnen von allen Mitgliedern d. Arbeits- und Bewerbergemeinschaft.
- Eigenerklärung, dass die Mitglieder der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft nur eine Bewerbung einreichen, jeweils von allen Mitgliedern d. Bewerbergemeinschaft.
- Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich d. Bewerbers oder d. Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen (jeweils von allen Mitgliedern d. Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft.)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung", keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB .
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zu fairen Löhnen, von jedem Bewerber bzw. Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft (s. Formblatt)
- Eignungserklärung EU-Sanktionen Russland, von jedem Bewerber bzw. Teilnehmer d. Arbeitsgemeinschaft unterzeichnet (s. Formblatt)
- Formblätter (1-5) zu d. Referenzen, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vom Bewerber bzw. zuständigen Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaftsmitglied.
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation/ Kammermitgliedschaft (z.B. Eintrag in d. Architektenliste od. entsprechende Bescheinigung d. zuständigen Kammer bzw. Nachweis zur Führung d. Berufsbezeichnung Stadtplaner, Freianlagenplaner, Landschaftsarchitekt, Verkehrsplaner oder Architekt)
- Formblatt "Vertraulichkeitserklärung"
Der Nachweis d. fachlichen Eignung und Kompetenz sowie d. technischen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Referenzen, die von d. Bewerbern anhand von Formblättern und ergänzenden Beschreibungen einzutragen und darzustellen sind. Die Bewerber haben je zwei Referenzen einzureichen, die d. beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen, fehlen diese, ist dies ein Ausschlusskriterium.
Darüber hinaus müssen weitere Referenzen eingereicht werden, die im Rahmen d. Wertung und Eignung Berücksichtigung finden. Referenzprojekte können bezüglich der Kriterien mehrfach verwendet werden.