Vermietung von Heißgetränkeautomaten sowie die Erbringung der zugehörigen Dienstleistungen zur Bewirtschaftung
Vermietung von Heißgetränkeautomaten sowie die Erbringung der zugehörigen Dienstleistungen zur Bewirtschaftung an den Liegenschaften der Hamburger Hochbahn
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 4 Jahren und kann sich jeweils für weitere 12 Monate verlängern wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Der Bieter sichert zu, die geforderten Anforderungen der HOCHBAHN zum Bezahlsystem und IT-Vorgaben einzuhalten. Der Bieter bestätigt den Einsatz von Fairtrade Produkten sowie eine FSC/PEFCZertifizierung oder gleichwertig bei den Einwegbecher und Verbrauchsmaterialen gewähren. Der Bieter bestätigt, die von der HOCHBAHN gemachten Automatenanforderungen hinsichtlich Ausgabe und Becherfunktion einzuhalten.
Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Gesamtkonzept für die Vermietung und Bewirtschaftung der Heißgetränkeautomaten einzureichen, welches die aus einem Befüllkonzept, einem Wartungskonzept und einem Reinigungs- und Hygienekonzept besteht
Der Bieter hat ein Logistikkonzept einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die mit der Leistung zusammenhängenden Transporte klima- und umweltschonend erbracht werden.
Kosten für 8 Jahre werden bewertet gemäß Preisblatt
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sollte es aus Sicht der Vergabestelle notwendig sein, kann für alle Teilnehmer, bei denen der Teilnahmeantrag unvollständig ist, eine Frist zum Nachreichen fehlender Bewerberunterlagen vorgegeben werden.
Berufs- oder Handelsregisterauszug sind nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Bestätigung "Nichtvorliegen zwingender Ausschlußgründe" gemäß §123 Abs. 1 GWBund das "Nichtvorliegen Fakukltativer Ausschlußgründe" gemäß§124 GWB
Erklärung, , dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen.
Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Beschäftigten versichert sind
Positive Bankerklärung nicht älter als 6 Monate
Vorlage der Betriebs-/Umweltversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, für Personen- und Sachschäden und mindestens 2.000.000 EUR für Vermögensschäden
gemäß VerdingungsunterlagenLeistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix