I. Feld Nr. 2 "Verfahren", dort Ziffer 2.1
Bisheriger Wortlaut:
"Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen; der Vertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft."
Neuer Wortlaut:
"Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen." (Der Rest vom Satz wird gestrichen)
II. Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien":
Bisheriger Wortlaut:
"Beschreibung: Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V oder mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland."
Neuer Wortlaut:
"Beschreibung: Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland." (Der Rest vom Satz wird gestrichen)
III. Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien":
Bisheriger Wortlaut:
"Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten sowie mit ambulanten oder stationären Nachsorgeeinrichtungen sind nachzuweisen."
Neuer Wortlaut:
Dieser Satz wird ersatzlos gestrichen.
IV. "Bedingungen für die Teilnahme"/"Zusätzliche Informationen"
Folgender Absatz wird zu dem bereits veröffentlichten Text hinzugefügt:
Aufgrund der Änderung der Teilnahmebedingungen wird die Anlage "Nachweisführung", Version 1.0 vom 17.11.2025, vollständig durch die Anlage "Nachweisführung", Version 2.0 vom 01.10.2026, ersetzt. Ab dem 01.10.2026 ist ausschließlich die Version 2.0 maßgeblich. Bereits eingereichte Teilnahmeunterlagen bleiben gültig, soweit sie von der Änderung nicht betroffen sind.
Aufgrund der geänderten Teilnahmebedingungen werden außerdem die FAQ "Fragen zum Open-House-Verfahren "Ambulante Venentherapie"
- Kennung AOK25036-991" in der letzten Version vom 11.02.2026
durch die Version vom 01.10.2026 ersetzt. Ab dem 01.10.2026 ist ausschließlich die neue Fassung maßgeblich.