Im Rahmen der Leistungserbringung ist für die Durchführung der Leistung ein Projektleitungsteam einzusetzen, dessen einzelne Mitarbeitende nur mit Zustimmung der jeweiligen Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Mindestens die folgenden Positionen müssen für die Leistungserbringung personell besetzt sein und zumindest die Projektleitung bereits mit Angebotsabgabe verbindlich namentlich benannt sein. Jede Person darf nur eine Rolle ausfüllen.
Wichtig: Die Projektleitung ist bereits mit Angebotsabgabe verbindlich namentlich zu benennen. Die Stellvertretungen sind unmittelbar nach Zuschlag namentlich zu benennen.
- Projektleitung (zentrale Ansprechperson der Auftraggeberinnen - mindestens fünf Berufsjahre im Bereich von Versanddienstleistungen, davon mindestens zwei Jahre Führungserfahrung; Sprachniveau mind. C1)
- Erste Stellvertretung der Projektleitung (mindestens fünf Berufsjahre im Bereich Versanddienstleistungen)
- Zweite Stellvertretung der Projektleitung (mindestens fünf Berufsjahre im Bereich Versanddienstleistungen)
Sofern die Mindestanforderungen an das Projektleitungsteam ganz oder teilweise nicht erfüllt werden, ist das Angebot auszuschließen.
a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.