Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern.
Es soll eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, die eine Laufzeit von 4 Jahren hat.Folgende Behälter sind Teil der Ausschreibung:- 2-Rad-Behälter für Rest- und Bioabfall, Altpapier sowie Leichtverpackungen in den Größen 120 l und 240 l mit Flachdeckel.- 4-Rad-Behälter für Rest- und Bioabfall, Altpapier sowie Leichtverpackungen in den Größen 660 l und 1.100 l mit Flachdeckel und 1.100 l-Behälter mit Deckel in Deckel sowie 1.100-l-Behälter mit Gabelstaplertaschen als Sonderanfertigung.Der Bedarf innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf rd. 29.000 2-Rad-Behälter und rd. 3.000 4-Rad-Behälter geschätzt.
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Die Bieter werden gebeten, etwaige Fragen innerhalb der Fragefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen) zu stellen, damit eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist sichergestellt werden kann. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen undProbleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich der Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden.Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
LU 1 Angaben zu den Behältereigenschaften 2-RadAnzugeben sind die Fertigungsstätte, herstellereigene Modellbezeichnungen, der Anteil an Recyclat in Massen-%, die Behältermindestwandstärke, das Eigengewicht inkl. Rohr- oder Vollachse sowie die Werkzeuge für die Behälter, differenziert nach Behälterzweck (für Restabfall, Bioabfall, Altpapier oder LVP) und Größen (120 l und 240 l).
LU 3 Angaben zu den Behältereigenschaften 4-RadAnzugeben sind die Fertigungsstätte, herstellereigene Modellbezeichnungen, der Anteil an Recyclat in Massen-% sowie die Werkzeuge für die Behälter, differenziert nach Restabfall-, Bioabfall-, Altpapier- und LVP-Behälter sowie nach Größen 660l und 1.100 l.Ergänzend ist beizufügen: Nachweis durch Prüfzeugnis eines Prüfinstituts, dass die mit den oben angegebenen Werkzeugen gefertigten Behälter die Maß- und Prüfanforderungen der DIN EN 840 erfüllen.
LU 4 Angaben zu den TransponderchipsBeizufügen ist das Datenblatt der Transponderchips, die der Bieter beabsichtigt zu verbauen.
BB 2 RegistereintragEs ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist beizufügen.
Außerdem ist unter Punkt BB 1 eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
WL 1 GesamtumsatzAnzugeben sind sämtliche Umsätze, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erzielt wurden, sowie der Mittelwert diese drei Jahre.
WL 2 Umsatz mit vergleichbaren LeistungenAnzugeben sind sämtliche Umsätze, die im Bereich Herstellung/Lieferung von Abfallbehältern in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erzielt wurden, sowie der Mittelwert diese drei Jahre.
BL 1 QualitätssicherungNachweis eines vom AG anerkannten Prüfsiegels: Entweder Verleihungsurkunde der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter (GGAWB) oder Nachweis des GS-Zeichens für die vertragsgegenständlichen 2-Rad-Behältergrößen und die 1.100-l-Behälter bezogen auf die unter Kap. 5.4, LU 1 und LU 2 angegebenen Werkzeuge.
BL 2 Referenzen Herstellung/Lieferung von Abfallbehältern (mindestens eine Referenz für 2-Rad-Behälter und eine Referenz für 4-Rad-Behälter) aus den letzten 2 Jahren
Anzugeben sind der Auftraggeber (mit Kontaktdaten), Behältertyp, Lieferjahr und Stückzahl.
LU 2 Nachweise zu den Behältereigenschaften 2-Rada. Prüfberichte, die belegen, dass die mit den oben angegebenen Werkzeugen gefertigten Behälter beim Rollen und Deckelschließen die vorgegebenen maximalen Schallleistungspegel in dB (A) einhalten,b. Prüfzeugnis eines Prüfinstituts, dass die mit den oben angegebenen Werkzeugen gefertigten Behälter die Maß- und Prüfanforderungen der DIN EN 840 erfüllen
Nur auf gesonderte Anforderung:Der AG behält sich die Gestellung von auf identischem Werkzeug gefertigten Musterbehältern vor. Diese müssen bis auf die Einprägungen, Schriftzüge und Transponder den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Sie sind nur auf gesonderte Anforderung zu stellen.