Die AOK schreibt die Interventions- und Rufbereitschaft für ihre Gebäude außerhalb der Dienstzeiten aus. Der Sitz des AG ist Düsseldorf.
Die Leistung umfasst die Einleitung von Interventionsdiensten bzw.- maßnahmen. Dazu gehören die
- Bereitstellung einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
- Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen (sofern vorhanden),
- Benachrichtigung ausgewählter Kontaktpersonen,
- Verständigung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst,
- Objektkontrolle und -sicherung bei Gefahrensituation
Die AOK behält sich vor, während der Vertragslaufzeit weitere Dienste des Auftragnehmers (nachfolgend AN genannt) entsprechend seines Firmenportfolios zu beauftragen.