Verfahrensangaben

RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH | Veräußerung des ehemaligen Krankenhausareals in Neue...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.11.2026 12:00 Uhr
23.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH
HRB511756
Hermann-Hesse-Str. 34
75417
Mühlacker
Deutschland
DE12B
Fabian Bunzel | Klinikgeschäftsführer
fabian.bunzel@rkh-gesundheit.de
07082-796-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
BUSE Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG
HRA 122467
Berliner Allee 41
40212
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Herr Rechtsanwalt Carsten Steinert
steinert@buse.de
+49 2113880030
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Kapellenstrasse 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 926-8730
0721 926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45215140-0
70122100-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das Areal des ehemaligen Krankenhauses Neuenbürg soll in einem Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A ein Grundstückskaufvertrag vergeben werden.

Mit der Einstellung des stationären Betriebs am Standort Neuenbürg zum 30.09.2026 soll das bisherige Krankenhausareal geordnet, für die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH wirtschaftlich tragfähig und städtebaulich verträglich weiterentwickelt werden.

Die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH hat sich daher zur Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens entschieden, in dessen Rahmen Konzepte für die Nachnutzung unter Berücksichtigung der Anforderungen der RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH auszuarbeiten sind, die eine medizinische und medizinnaher Nachnutzung berücksichtigen.

Ziel ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen (ambulanten) Gesundheitsstandortes Neuenbürg, der an die gewachsene medizinische Tradition des Standortes anknüpft und diese unter veränderten Rahmenbedingungen neu ausrichtet. Der Standort soll perspektivisch als Gesundheitscampus mit medizinischen, pflegerischen, therapeutischen, präventiven, sozialen oder vergleichbaren Inhalten weiterentwickelt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH ist ein großes kommunales Klinikunternehmen in Baden-Württemberg, das in den nächsten Jahren als wichtigster Gesundheitsanbieter in der Region ausgebaut werden soll. Durch eine enge Vernetzung der einzelnen Standorte des Klinikunternehmens entsteht ein verbundweites medizinisches Konzept, mit dem Ziel die einzelnen Kliniken mit Spezialangeboten aufzuwerten und eine Grundversorgung in der Fläche zu gewährleisten, so dass die Bevölkerung medizinisch rundum aus einer Hand versorgt werden kann.

Die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH plant, nach der Beendigung des stationären Krankenhausbetriebs in Neuenbürg im September 2026 den Standort als ambulantes Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln. Das Erdgeschoss des ehemaligen Krankenhauses ist inzwischen weitgehend belegt bzw. für konkrete Nutzungen vorgesehen (Neurologische Praxis, RKH MVZ Enzkreis-Kliniken). Parallel werden die Zulassung durch die Berufsgenossenschaft und der stufenweise Aufbau der hausärztlichen Versorgung vorangetrieben.

Neben der operativen Entwicklung des Gesundheitszentrums stellt sich die Frage nach der langfristigen immobilienwirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Krankenhausareals. Nach eingehender Prüfung und Bewertung hat sich die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH entschieden, das Areal als Gesamtheit zu veräußern.

Auf Grundlage der bisherigen fachlichen Einschätzungen soll das Areal als Gesamtheit veräußert werden.

Eine Aufteilung zwischen Altbau und jüngerem Bettenhaus wird aufgrund der bestehenden technischen, funktionalen und grundstücksbezogenen Verbindungen als nachteilig eingeschätzt. Zudem soll mit der Gesamtveräußerung für Investoren ein attraktives Umfeld geschaffen werden, das eine ganzheitliche Standortentwicklung erleichtert.

Die geplante Veräußerung als Gesamtareal eröffnet einem Investor zudem die Möglichkeit, ein in sich schlüssiges und wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Unterschiedliche Gebäudebereiche und Nutzungen können miteinander verbunden, wirtschaftlich schwächere Flächen in ein übergeordnetes Gesamtkonzept integriert und notwendige bauliche Anpassungen einheitlich geplant werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
75305
Neuenbürg
Deutschland
DE12B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Grundstückskaufpreis

Die Höchstpunktzahl in dieses Kriterium erhält der Bieter, der den höchsten Grundstückskaufpreis angeboten hat.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Investorenkonzept zur Umsetzung der Vorgaben für die Schaffung einer Gesundheitsimmobilie, die die gewachsene medizinische Tradition des Standorts unter veränderten Rahmenbedingungen fortführt und das Areal zu einem Gesundheitszentrum bzw. Gesundheitscampus weiterentwickelt

Unterkriterium 2.1 (35 %):
Qualität des Gesundheits- und Versorgungskonzepts unter Berücksichtigung von:
- Schlüssigkeit der vorgesehenen medizinischen, pflegerischen, therapeutischen, rehabilitativen, präventiven und ergänzenden gesundheitsnahen Angebote,
- inhaltliche Breite und sinnvolle Kombination dieser Nutzungen,
- langfristige Tragfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Gesundheitscampus,
- Einbindung ambulanter, stationärer, pflegerischer, therapeutischer und rehabilitativer Leistungserbringer.

Unterkriterium 2.2 (25 %):
Fortführung der medizinischen Standortfunktion unter Berücksichtigung von:
- Erkennbare Anknüpfung an die bisherige medizinische Funktion des Standorts,
- Schaffung eines für die Bevölkerung wahrnehmbaren medizinischen Ankerbetriebs,
- vorgesehene Kommunikation und Markenbildung des Standorts als Gesundheitszentrum bzw. Gesundheitscampus.

Unterkriterium 2.3 (10 %): Soziale und gemeinwohlbezogene Qualität unter Berücksichtigung von:
- Zugänglichkeit der Angebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen,
- Berücksichtigung älterer, pflegebedürftiger oder mobilitätseingeschränkter Personen,
- Integration von Beratungs-, Selbsthilfe- oder ergänzenden gesundheitsnahen Angeboten

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTMWDP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der EU VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist im Vergabeportal kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Anforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Kriterien sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los analog zu § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Weitere Unterlagen sind nicht gewünscht.
7) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a EU VOB/A nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nachzufordern. Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 16a EU VOB/A macht die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bewerbern gleichermaßen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a Nr. 2 lit. a) EU VOB/A

Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen.

Der Nachweis bzw. die Erklärung der Versicherung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss zusammen mit diesem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.

Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.

Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung zusammen mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 6a Nr. 2 lit. c) EU VOB/A getrennt nach Bauleistungen und Objektplanung.

Umsätze für Bauleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2023).

Umsätze für Leistungen der Objektplanung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2023).

Es wird der durchschnittliche Gesamtumsatz der Leistungen (kumulative Betrachtung der Bauleistungen sowie der Leistungen der Objektplanung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a Nr. 2 lit. c) EU VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung / zum Erhalt von medizinischer und / oder medizinnaher Infrastruktur (Planungs- und Bauleistungen für Gesundheitseinrichtungen, z. B. mit Praxen, Kliniken, MVZs und/oder Komplementäreinrichtungen) vergleichbar sind getrennt nach Bauleistungen und Objektplanung.

Umsätze für Bauleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2023).

Umsätze für Leistungen der Objektplanung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2023).

Es wird der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Investorenleistungen zur Errichtung / zum Erhalt von medizinischer und / oder medizinnaher Infrastruktur (Planungs- und Bauleistungen für Gesundheitseinrichtungen, z. B. mit Praxen, Kliniken, MVZs und/oder Komplementäreinrichtungen) der letzten drei Jahre bewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist gemäß § 6a Nr. 3 lit. g) EU VOB/A.

Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der Führungskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2023).

Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl des technischen Leitungspersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2023).

Es wird die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, das heißt die Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden zzgl. der Anzahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre bewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung / zum Erhalt von medizinischer und / oder medizinnaher Infrastruktur (Planungs- und Bauleistungen für Gesundheitseinrichtungen, z. B. mit Praxen, Kliniken, MVZs und/oder Komplementäreinrichtungen) vergleichbar sind gemäß § 6a Nr. 3 lit. a) EU VOB/A.

Die Qualifikation und Erfahrung des Bewerbers werden anhand von Nachweisen und Referenzen bewertet, die der Bewerber in den letzten zehn Jahren erbracht hat. Bei der Bewertung werden die vom Bewerber im Referenzdatenblatt (Anlage 5) genannten Projekte (maximal zwei) herangezogen. Die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium kann bei zwei vergleichbaren Referenzen erreicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
40,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (Nachweis eines Qualitätsmanagements und Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen) gemäß § 6a Nr. 3 lit. c) EU VOB/A.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung