Die Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH plant für das Freizeitbad Mona Mare in der Stadt Monheim am Rhein die Neuordnung der Reinigungsleistungen. Hierzu vergibt der Auftraggeber die Leistungen der Unterhaltsreinigung und der Vertretungsreinigung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren (01.01.2027 - 31.12.2028) nebst etwaiger Verlängerungsoptionen.
Die Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH bewirtschaftet das Freizeitbad "Mona Mare" der Stadt Monheim am Rhein. Der Auftraggeber hat einen hohen Qualitätsanspruch an die fachgerechte Leistungserbringung und stellt fortlaufend sicher, dass geeignete Unternehmen die Leistung jederzeit fachgerecht erbringen. In Teilbereichen der Liegenschaft führen Mitarbeiter des Auftraggebers die Unterhaltsreinigung durch. Eine regelmäßige und fortlaufende Qualitätssicherung wird durch sach- und fachkundige Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch Dritte durchgeführt. Nunmehr sollen die Leistungen der Unterhaltsreinigung und der Vertretungsreinigung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren (01.01.2027 - 31.12.2028) nebst etwaiger Verlängerungsoptionen neu vergeben werden.
Sofern keine Vertragspartei das Vertragsverhältnis zuvor schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten kündigt, verlängert sich der Vertrag höchstens dreimal um jeweils ein weiteres Jahr.
Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis.
Bewertet werden die angegebenen Produktivstunden.
Die Qualität wird anhand der von den Bietern eingereichten schriftlichen Darstellungen zu den geforderten Konzepten bewertet.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
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Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, indem der Bieter niedergelassen ist gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über mindestens 10,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, über mindestens 10,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, über mindestens 2,5 Mio. EUR für Allmählichkeits- und Abwasserschäden, über mindestens 2,5 Mio. EUR für Tätigkeitsschäden sowie über mindestens 100.000,00 EUR für das Schlüsselverlustrisiko. Der Versicherungsschutz muss Tätigkeiten in öffentlich zugänglichen Schwimmbad-, Sanitär- und Nassbereichen erfassen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebote beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung des bestehenden Versicherungsschutzes im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (konkret vergleichbare Leistungen, etwa Reinigungsleistungen in Schwimmbädern) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (konkret vergleichbare Leistungen, etwa Reinigungsleistungen in Schwimmbädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Zum Ablauf der Angebotsfrist muss der Bieter die angegebene Referenz bereits seit mindestens einem Jahr in dem benannten Umfang ausführen.
Die Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH Vertragsbedingungen verwenden, -durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten, -die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und, -die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.