Verfahrensangaben

Lieferung von HVO für das Liniennetz der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH
HRB 50887
Ringstraße 128a
55543
Bad Kreuznach
Deutschland
DEB14
uwe.hiltmann@krn-mobil.de
+49 671 89 66 40

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
DE3556604198
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+496131162234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09134200-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von HVO100-Kraftstoff für die Kommunalverkehr Rhein Nahe GmbH (KRN).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist die KRN
Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH. Der Auftraggeber ist eine 100%ige Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsgebiet der vorgenannten Gesellschafter.

Mit der vorliegenden Ausschreibung beschafft die KRN HVO100-Kraftstoff. Die KRN schätzt, dass jährlich ca. 1.200.000 Liter HVO100-Kraftstoff benötigt werden. Die Mengenangabe spiegelt den aktuellen Stand der Einschätzung der KRN wider und kann sich im Laufe der Ausschreibung ändern.

Die Lieferungen erfolgen vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 (Grundlaufzeit) mit einer einseitigen Option der KRN, den Lieferzeitraum bis zum 31.12.2030 zu erweitern. Die Option ist durch die KRN schriftlich bis zum 31.10.2028 auszuüben.

Der HVO100-Kraftstoff ist jeweils zum Betriebshof des Auftraggebers, Ringstraße 128a, 55543 Bad Kreuznach zu liefern.

Das Tankstellenvolumen bei der KRN beträgt ca. 200.000 Liter.

Die Lieferung des HVO100-Kraftstoffes hat bedarfsgerecht auf Abruf des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Abruf per E-Mail zu erfolgen.

Der erste Abruf des HVO100-Kraftstoffes wird frühestens im 1. Quartal 2027 erfolgen.

Die Lieferung erfolgt ca. 3x im Monat mit jeweils ca. 30.000 Litern HVO100-Kraftstoff.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Laufzeitraum bis zum 31.12.2030 zu erweitern. Die Option ist durch die KRN schriftlich bis zum 31.10.2028 auszuüben.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ringstraße 128a
55543
Bad Kreuznach
Deutschland
DEB14

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Aufschlag in EUR/100 Liter für 2027

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem geringsten Basisaufschlag in EUR/100 Liter (Aufschlag des Bieters vom 01.01.2027-31.12.2027) gemäß dem Preisblatt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein einstufiges Verfahren, bei dem alle interessierten Unternehmen direkt ein Angebot abgeben können. Ein vorheriger Teilnahmewettbewerb entfällt. 2. Der Bieter muss sein Angebot unter Nutzung des Angebotsformulars und der Formblätter einreichen. 3. Alle eingegangenen Angebote werden im Rahmen der Angebotsprüfung nach den in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet. 4. Das Angebot ist von den Bietern mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist das Angebot von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. 5. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Liegen erforderliche Unterlagen auch dann nicht vor, muss der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 6. Fragen zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 6
Werktage vor der Angebotsfrist in das genannte Vergabeportal hochgeladen wurden. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen durch Einstellung der Antworten in das Vergabeportal, das die Bieter
regelmäßig prüfen sollten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTM2HJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 Abs. 3 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister durch Vorlegen der Kopie des Registerauszuges nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Unternehmenshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden durch Versicherungsbestätigung. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Falls kein Nachweis durch Versicherungsbestätigung erbracht werden kann, muss der Bieter seinem Angebot eine schriftliche Erklärung seines Versicherers beifügen, in der dieser seine Bereitschaft erklärt, im Auftragsfalle eine Versicherung in der entsprechenden Höhe mit dem Bieter abzuschließen. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (gerechnet ab dem 01.01.2023)

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den durchschnittlichen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von HVO-Kraftstoff) in den letzten drei Geschäftsjahren (gerechnet ab dem 01.01.2023) in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestens eine Referenz über einen früher ausgeführten Lieferauftrag in den letzten fünf Jahren in Deutschland. Die Referenz muss die Lieferung von mindestens 1,0 Mio. Litern HVO-Kraftstoff zum Gegenstand gehabt haben. Bewertet werden nur Referenzen, die innerhalb der letzten fünf Jahre seit Ablauf der Angebotsfrist abgenommen wurden.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Aktueller Beleg für die Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar gemäß § 49 Abs. 1 SektVO.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Aktueller Beleg für die Einhaltung der Normen des Umweltmanagements nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar gemäß § 49 Abs. 2 SektVO.

Finanzierung

Keine.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Bieter ist verpflichtet, das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlicher Auftragsvergabe (Landestariftreuegesetz - LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 2010 - in der jeweils geltenden Fassung - anzuwenden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung