Verfahrensangaben

Ex-Post: Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH: Vergabe von Dienstle...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH
HRB 18845 (AG Lübeck)
Zum Gutshof 14
23847
Groß Weeden
Deutschland
DEF06
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
+49 511 590975-60
+49 511 590975-66

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE328089380
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
+49 0 511 590975-60
+49 0 511 590975-66
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
0000
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
0431 988-4542
0431 988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90530000-1
90531000-8
90500000-2
90710000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber schreibt Dienstleistungen im Rahmen der kontinuierlichen und umfassenden Wahrnehmung der Nachsorgepflichten einer Sonderabfalldeponie im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die zu erbringenden Leistungen umfassen Aufgaben aus dem operativen, organisatorischen, verwaltungstechnischen, kaufmännischen sowie umweltrelevanten Bereich, die im Rahmen der Nachsorge gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Deponieverordnung (DepV) und weiteren einschlägigen Vorschriften erforderlich sind. Davon umfasst ist nicht die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

831.505,36
EUR
831.505,36
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen muss.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zum Gutshof 14
23847
Groß Weeden
Deutschland
DEF06

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Betriebskonzept

Betriebskonzept zur Bearbeitung der beauftragten Leistungen

Gewichtung
600,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gesamtangebotspreis für sämtliche Leistungen (Nettobetrag)

Gewichtung
400,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen muss.

Sofern der Vertrag über den 31.12.2029 hinaus verlängert wird, sind zusätzlich die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer III.4 (Anlage 1) enthaltenen Aufgaben durch den Auftragnehmer zu übernehmen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Siehe zum Verfahren Teil A der Vergabeunterlagen, insb. Abschnitte E und N.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Bestimmungen der Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen, insbesondere Abschnitt N.).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

129173-2026

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D04 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.

2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Anlage D05) nachzuweisen.

3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D06) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
2

Größe der Unternehmen

2
0
2
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Vertrag Dienstleistungen Sonderabfalldeponie
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Lhotzky + Partner Ingenieurgesellschaft mbH
DE114816698
Kleines Unternehmen
Pillmannstraße 29a
38112
Braunschweig
Deutschland
DE911
office@lhotzky-partner.de
0531 23 77 94-0
0531 23 77 94-81
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.09.2026
14.10.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

831.505,36
EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung