Der Auftraggeber schreibt Dienstleistungen im Rahmen der kontinuierlichen und umfassenden Wahrnehmung der Nachsorgepflichten einer Sonderabfalldeponie im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers aus.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen Aufgaben aus dem operativen, organisatorischen, verwaltungstechnischen, kaufmännischen sowie umweltrelevanten Bereich, die im Rahmen der Nachsorge gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Deponieverordnung (DepV) und weiteren einschlägigen Vorschriften erforderlich sind. Davon umfasst ist nicht die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen muss.
Betriebskonzept zur Bearbeitung der beauftragten Leistungen
Gesamtangebotspreis für sämtliche Leistungen (Nettobetrag)
Sofern der Vertrag über den 31.12.2029 hinaus verlängert wird, sind zusätzlich die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer III.4 (Anlage 1) enthaltenen Aufgaben durch den Auftragnehmer zu übernehmen.
Siehe zum Verfahren Teil A der Vergabeunterlagen, insb. Abschnitte E und N.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Bestimmungen der Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen, insbesondere Abschnitt N.).
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D04 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Anlage D05) nachzuweisen.
3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D06) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.