TSF-WLos 1: FahrgestellLos 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
TragkraftspritzenfahrzeugTSF-W nach DIN 14530-17:2019-11
Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben.Es können Angebote auf einzelne oder beide Angebote abgegeben werden.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Kanzlei sjs RechtsanwälteDüstere-Eichen-Weg 437073 Göttingen
Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Unterlagen werden - soweit rechtlich zulässig - nachgefordert.
Handelsregisterauszug (soweit vorhanden).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Es ist ausreichend, wenn die Versicherung im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. In diesem Falle ist mit dem Angebot formlos mitzuteilen, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Der Nachweis über das Bestehen der Versicherung muss dem Auftraggeber jedoch vor der Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB)
siehe Vergabeunterlagen