Aufgabe für die zu vergebenden Objektplanungen sind die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Lokschuppens und der angrenzenden Flächen. Mit dem Zentrum für regionale Erzeugnisse (ZfrE), der "Gurkenwelt", soll ein immersiver Erlebnisort entstehen.Die Planungsleistungen werden als Generalplanung ausgeschrieben und enthalten Objektplanung Gebäude (Architekt) nach § 34 HOAI, Objektplanung Innenachitektur nach § 34 HOAI sowie Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI.
Die SPREEWELTEN GMBH beabsichtigt mit dem Bau des Zentrums für regionale Erzeugnisse (ZfrE), der "Gurkenwelt", einen immersiven Erlebnisort zu gestalten, der der Bedeutung der Spreewaldgurke gerecht wird. Das ZfrE wird damit zu einem identitätsstiftenden Ort für die Lausitz und zugleich zu einer zeitgemäßen Markenplattform. Das Gelände und die denkmalgeschützen Gebäude des alten Lokschuppen am Lübbenauer Bahnhof bieten die ideale Kulisse zur Errichtung der "Gurkenwelt".
Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 30 Mio. EUR (netto) ausgegangen.
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens beabsichtigt die SPREEWELTEN GMBH die folgenden Planungsleistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu vergeben. Die betreffenden Planungsleistungen sollen durch ein Büro mit den geforderten Fachrichtungen oder eine Bietergemeinschaft oder einen Hauptauftragnehmer mit Nachauftragnehmern für die Leistungsphasen 2-9 (1-9) stufenweise wie folgt erbracht werden:- die Objektplanungsleistungen Gebäude nach § 34 HOAI (Architekt) - Objektplanung Innenarchitektur gem. § 34 HOAI (1-9)- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI (1-9)
Die Leistungen werden stufenweise vergeben, zunächst für die Leistungsphase 2-4 (optional 5, 6-7 sowie 8-9). Grundlage der Beauftragung soll der beigefügte Gesamt-Objektplanungsvertrag werden.
Folgende Zeitschiene ist für Planung/Bau nach der Ausschreibung und Vergabe der General-Objektplanungsleistungen bis zum Ende des 3. Quartals 2026 aktuell vorgesehen:
- Einreichen Förderantrag mit Kostenberechnung: 4. Quartal 2027- Einreichen der Bauantrag: 1. Quartal 2028- Erhalt Baugenehmigung: 3. Quartal 2028- Erhalt Förderantrag:2. Quartal 2028- Ausführungsplanung/Ausschreibung: ab 3. Quartal 2028- Ausführungsbeginn: Bauleistungen: ab 1. Quartal 2029- Fertigstellung: 2. Quartal 2031
Erbringung weiterer Leistungsstufen unter dem Vorbehalt der Förderung (Förderantrag 2: Investitionen und weiterführende Planung)
Gemarkung Lübbenau, Flur 023, Flurstücke 263 und 95/5 sowie Flur 025 Flurstücke 940 und 5
- Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt- Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- Zusammenarbeit mit Fachplanern- Kosten- und Terminmanagement
Unter Berücksichtigungung- des vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements (Steuerungs- und Kontrollinstrumente bei der Planung und baulichen Umsetzung)- der vorgesehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)
Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie- Projektleiter:in - Projektbearbeiter:in Objektplanung Gebäude- Projektbearbeiter:in Objektplanung Innenräume- Projektbearbeiter:in Objektplanung Freianlagen- Bauleiter:in
Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen, insbesondere:- Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten- Prüfung/Einschätzung der vorliegenden Planung- Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf- Erläuterungen zum vorgesehenen Umgang mit denkmalpflegerischen Belangen
Unter Berücksichtigung - des Gesamteindrucks der Präsentation- der Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
Gesamthonorar für die Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude incl. Besondere Leistungen "Visualisierung", Objektplanung Innenräume und Objektplanung Freianlagen) - inkl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
Stundensätze- Gesamtprojektleiter:in- Projektbearbeiter:innen- Bauleiter:in
- Leistungsphasen 5-9 (stufenweise)- ggf. erforderliche weitere besondere Leistungen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
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