Sanierung Haus II des Dr.-Sulzberger-Gymnasiums in Bad Salzungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT.
Der Wartburgkreis beabsichtigt die umfassende Sanierung und Modernisierung des Hauses II des Staatlichen Gymnasiums "Dr. Sulzberger" in Bad Salzungen, Otto-Grotewohl-Straße 79. Das Gebäude wird derzeit von ca. 400 Schülerinnen und Schülern genutzt.Die Sanierung soll insbesondere dazu beitragen, den Schulstandort langfristig zu sichern, bestehende bauliche und technische Defizite zu beseitigen, die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich zu verbessern sowie den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Darüber hinaus sollen die technischen Anlagen an die heutigen Nutzungsanforderungen angepasst und zeitgemäße, gute Lern- und Aufenthaltsbedingungen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte geschaffen werden. Die Barrierefreiheit soll entsprechend den gesetzlichen und funktionalen Anforderungen weiterentwickelt werden. Die sich aus dem derzeit in Erstellung befindlichen Brandschutzkonzept ergebenden Anforderungen sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen und umzusetzen. Darüber hinaus soll eine nachhaltige so-wie ressourcenschonende Gebäudenutzung gewährleistet werden. Zudem sind die langfristigen Betriebs- und Lebenszykluskosten angemessen zu berücksichtigen. Es werden die folgenden Leistungen ausgeschrieben: - Planung der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI ELTsowie in weiteren Losen:- Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI - Planung der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI HLS
Es wird von einem Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,0 Mio. EUR (brutto) ausgegangen
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.Ziel ist es, die Bearbeitung der Planung/Objektbetreuung für das Gesamtvorhaben im Zeitraum 03/2027 - 12/2030 zu erbringen und abzuschließen.
Zeitplan:- Beauftragung der Planungsleistungen ab März 2027- Bearbeitung LPH 1 - 4 April 2027 bis September 2027- Bearbeitung LPH 5 - 8 Oktober 2027 bist Dezember 2023- Geplanter Baubeginn August 2028- Geplante Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Dezember 2030
- Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt- Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- Zusammenarbeit mit Fachplanern- Kosten- und Terminmanagement
- vorgesehenes Termin- und Kostenmanagements (Steuerungs- und Kontrollinstrumente bei der Planung und baulichen Umsetzung)- vorgesehene Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)
Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit):Projektleiter:in (Technische Ausrüstung ELT)Projektbearbeiter:in (Technische Ausrüstung ELT)Bauleiter:in (Technische Ausrüstung ELT)
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen, insbesondere:- Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten- Einschätzung zu den bisherigen Ansätzen des AG für die Umsetzung des Vorhabens- Erläuterung der vorgesehenen Herangehensweise und Ansätze für die ELT-Technik für die geplante Nutzung, insbesondere auch mit Vorschlägen für eine möglichst energieeffiziente Bauweise - bezogen auf die Spezifik des Gebäudes und die Nutzung- Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf unter Berücksichtigung der Terminvorgaben des AG- Bedarf an weiteren Unterlagen, Gutachten, Untersuchungen etc.
- Gesamteindruck der Präsentation- Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
Honorar gem. HOAI § 55 ff. - inkl. aller Kostenbestandteile, Besonderer Leistungen, Zu-/Abschläge, Nebenkosten [in EUR inkl. MwSt.]
Stundensatz Projektleiter:in (Fachingenieur:in TA - ELT) Stundensatz Fachplaner:in (stv. Projektleiter:in TA - ELT)Stundensatz Bauleiter:in (TA - ELT)
- Leistungsphasen 5-9- ggf. erforderliche besondere Leistungen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
1. Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.Angaben siehe Bewerbungsunterlagen.Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine "objektbezogene" Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.Mindestdeckungssummen Versicherung:- 3.000.000 EUR für Personenschäden und- 1.000.000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübunggem. § 44 VgV für die verantwortlichen Mitarbeiter: - Berufszulassung Ingenieur:in/Meister:in/Techniker:in (Technische Ausrüstung ELT) (Abschlusszeugnis und/oder Eintragung in der Ingenieurkammer)
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3Geschäftsjahren (2023 - 2025, Durchschnitt) bzgl. mit dem hierausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz in den Bereichen: - für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (Anlagengruppen 4-5) - Mindestumsatz 100.000 EUR
Angabe der Mitarbeiterzahl in den letzten 3Geschäftsjahren (2023 -2025, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV in den o. g. Bereichen. Bei mehreren Niederlassungen/Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/Bürostandort, Mitarbeiterzahlen min. wie folgt: - Anzahl der Ingenieur:innen, Techniker:innen, Meister (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Fachplanung TA (ELT) gem. § 55 HOAI: min 2
Angaben zum Projektteam - Berufserfahrung (in vollen Jahren) der vorgesehenenProjektleiter:in Projektbearbeiter:in Bauleiter:in
Referenz C - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT gem. § 55 HOAI für Erweiterung und Umbau eines Gebäudes gem. Anlage 15.2 HOAI Anlagengruppen 4 - 5 und Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" durch den Bewerber, anrechenbare Kosten min. 300 T EUR, vollständige Erbringung der LPH 3 - 8 nach § 55 HOAI, fertiggestellt (Bauabnahme) innerhalb des Zeitraums 01.11.2026 bist 31.10.2026, Bearbeitung der Referenz durch die bewerbende Niederlassung
Vorlage einer Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (Leistungen gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 4-5 gem. § 53 HOAI) - wesentliche, im überwiegenden Maß in den letzten 10 Jahren (ab 01.11.2016 bis 31.10.2026) bearbeiteten Projekten, vollständige Erbringung der LP 3 - 8 nach § 55 HOAI, Bearbeitung der Referenzobjekte durch die bewerbende Niederlassung, mit min. einer Referenz der Gruppe "Ausbildung/Forschung/Wissenschaft" (bitte mit A kennzeichnen) und min. einer Referenz mit anrechenbaren Kosten mind. 300 T EUR
Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Kapazitäten sindfolgende Angaben zu tätigen: Angabe gem. § 47 VgV, ob der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (inkl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (ELT) gem. landesrechtlichen Regelungen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.