Verfahrensangaben

V/GF/2026/17/BT2028

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.11.2026
30.11.2026 12:00 Uhr
30.11.2026 12:02 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e. V.
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10999
10999
Berlin
Deutschland
DE300
Herr Dr. Stefan Schipolowski
iqb-vergabe@hu-berlin.de
(030) 2093-46599

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Land Berlin
---
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 30 9013 8316

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75121000-0
73200000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auf Beschluss der KMK ist für das Jahr 2028 der erste Ländervergleich zum Erreichen der weiterentwickelten Bildungsstandards für den Primarbereich vorgesehen. Dazu werden ca. 31.850 Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse in allen 16 Bundesländern neu entwickelte digitale Kompetenztests in den Fächern Deutsch und Mathematik bearbeiten. Zudem werden den beteiligten Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen sowie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder Fragebögen vorgelegt. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2028 werden in einem Berichtsband dokumentiert und voraussichtlich im Herbst 2029 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der hier zu vergebende Auftrag umfasst die Vorbereitung des IQB-Bildungstrends 2028 (einschließlich der Ziehung einer bundesweit und auf Ebene der 16 Bundesländer repräsentativen Stichprobe), ihre Durchführung (Feldarbeit und Datenerhebung), die Datenerfassung und -aufbereitung, die Erstellung von Fallgewichten sowie den Versand von Schulrückmeldungen an die teilnehmenden Schulen.

Für weitergehende Informationen zu der zu vergebenden Leistung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für weitergehende Informationen zu der zu vergebenden Leistung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Die Datenerhebung wird an 1.485 allgemeinen Schulen sowie 125 Förderschulen stattfinden, wobei nur Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "Lernen", "Sprache" und "Emotionale und soziale Entwicklung" berücksichtigt werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MMW8D

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Unternehmen haben das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Dafür ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden.

2) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen des Formblatts Anlage 7 abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

s. Ziffer 5.3 (b) der Bewerbungsbedingungen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(a) Berufs- oder Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf,

(b) Alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. alternative Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer im Hinblick auf den Auftragsgegenstand ausreichenden Deckungssumme

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

Mindestanforderung: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich von Schulleistungsstudien durch Angabe mindestens zweier entsprechenden Referenzaufträge in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert, die nach Art und Schwierigkeit mit den unter Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere Erfahrungen im Hinblick auf Stichprobenziehung, Kommunikation mit erforderlichen Stellen, Testleiterschulung, Datenerhebung und Datenverarbeitung einschließlich der Kodierungen offener Schülerantworten und Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter bzw. dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2025, 2024, 2023 ersichtlich sind.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

s. Bewerbungsbedingungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung