Verfahrensangaben

Erneuerung Firewall- und Management-Infrastruktur (Palo Alto)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.10.2026
16.10.2026 10:00 Uhr
16.10.2026 10:02 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
DE212101555
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle IT
IT-Vergabe@vivantes.de
030 130 10

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
030 9013-8316
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
030 9013-8316
30 9028-5300

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72220000-3
72250000-2
30200000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erneuerung, Implementierung und Migration einer
Firewall- und Management-Infrastruktur (Palo Alto)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenständlich ist die Lieferung von Hardware, Lizenzen und Supportleistungen sowie die Erbringung von Implementierungs-, Migrations- und Serviceleistungen für die Erneuerung einer Firewall- und Management-Infrastruktur auf Basis von Produkten der Palo Alto Networks Inc.

Die Produktfestlegung ist vergaberechtskonform gem. § 31 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbsatz VgV erfolgt, siehe die ausführliche Begründung in Ziffer 2 Abs. (3) der 2_Bewerbungsbedingungen.

Für weitere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand wird auf die 3_Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300

Siehe Vergabeunterlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

EIGENERKLÄRUNG AUSSCHLUSSGRÜNDE
(1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (A-EntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist 2.7_Erklärung Aus-schlussgründe zu verwenden.
(2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG und § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
(3) Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
(4) Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet die Auftraggeberin die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter.
(5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 BTTG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.
(6) Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der 2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
BERUFUNG AUF DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND FACHKUNDE DRITTER (EIGUNGSLEIHE)
(1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
(2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft.
(3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 6.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen.
(4) Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vor-liegen.
(6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt.
(7) Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
BIETERGEMEINSCHAFTEN
(1) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei der Auftraggeberin liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das 2.1_Angebotsschreiben unter-schreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für die Auftraggeberin ist.
(2) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zum Nachweis der Eignung vorgegebenen Formblätter
- 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und
- 2.7_Erklärung Ausschlussgründe
gesondert auszufüllen.
Zusätzlich füllt die Bietergemeinschaft 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
(3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 6.5) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Siehe 2_Bewerbungsbedingungen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MMP2R

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Siehe Ziffer 5 Absatz (15) der 2_Bewerbungsbedingungen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Siehe Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Be-rufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Anzugeben sind die Gesamtjahresumsätze (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Anzugeben sind die spezifische Jahresumsätze (netto) für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Firewall-Technik) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Der spezifische Umsatz (netto) für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Firewall-Technologie) muss im Durschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens EUR 5.000.000,00 betragen haben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Einzureichen ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00
Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein An-gebot, ist ausreichend.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Einzureichen sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind.
Mindestanforderungen:
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergeben-den Leistungen durch Angabe von insgesamt mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind:
Jede der insgesamt mindestens drei einzureichenden Referenzen muss die folgenden drei Merkmale jeweils vollständig und kumulativ erfüllen:
- Lieferung von Firewall-Technik des Herstellers Palo Alto Networks, Inc., und
- Auftragsausführung unter Erbringung von Implementierungsleistungen (Installation, Konfiguration, Migration und Inbetriebnahme) eines hochverfügbaren Firewall-Clusters einschließlich der zugehörigen zentralen Management-Infrastruktur, und
- Auftragsausführung unter Erbringung von nachgelagerten Leistungen zu Wartung und Support der Firewall-Infrastruktur.
Mindestens zwei der insgesamt drei einzureichenden Referenzen müssen das folgende Merkmal jeweils vollständig erfüllen:
- Auftragsausführung für eine Einrichtung mit einem abgesicherten Netzwerk von mindestens 5000 geschützten Arbeitsplätzen.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, auch wenn diese von der jeweiligen Referenz nicht erfüllt sein sollten.

Aufträge gelten als ausgeführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht im oben beschriebenen Sinne, wenn die wesentlichen Projektkernphasen erfolgreich durchlaufen worden sind. Nachgelagerte Leistungen wie z.B. weiterlaufende Serviceleistungen sind insoweit unschädlich.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern, Führungskräften und von der Palo Alto Networks, Inc. zertifizierten Technikern hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2026, 2025, 2024) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren.
Mindestanforderung: Es müssen mindestens 5 von der Palo Alto Net-works, Inc. zertifizierte Techniker im Durchschnitt der letzten drei Jahre 2026, 2025 und 2024 im Unternehmen des Bieters beschäftigt gewesen sein.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zu benennen ist der verantwortliche Projektleiter mit nachgewiesener Erfahrung in vergleichbaren Projekten (Implementierung eines hochverfügbaren Firewall-Clusters (Palo Alto) einschließlich zentraler Management-Infrastruktur und Migrationsleistungen). Die Erfahrungen in vergleichbaren Projekten sind anhand aussagekräftiger Projektreferenzen unter Angabe des Auftraggebers, des Erbringungszeitraums und Beschreibung der konkreten Rolle und Tätigkeit darzulegen. Der konkret benannte Projektleiter ist verpflichtend für die Auftragsdurchführung vorzuhalten.
Mindestanforderung: Der zu benennende Projektleiter kann mindestens eine Projektreferenz in vergleichbaren Projekten (Implementierung eines hochverfügbaren Firewall-Clusters (Palo Alto) einschließlich zentraler Management-Infrastruktur und Migrationsleistungen) vorweisen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachzuweisen ist ein aktuelle Herstellerpartnerschaft oder -zertifizierung mit Palo Alto Networks, Inc. für die angebotene Produktlinie auf einem Niveau, das zur eigenständigen Projektdurchführung berechtigt.
Mindestanforderung: Es müssen mindestens die Herstellerpartnerschaften bzw. -zertifizierungen Diamond-Innovator und MSSP-Innovator mit Palo Alto Networks, Inc. aktuell bestehen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Abzugeben ist eine Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung