Verfahrensangaben

Verhandlungsverfahren Fläche E1 im GVZ JadeWeserPort

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.01.2027 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
HRA 200792
Pazifik 1
26388
Wilhelmshaven
Deutschland
DE945
vergabe@jadeweserport.de
+49 4421409800

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
63523000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 264.000 m² (im Folgenden: Fläche E1) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb von hafenaffinen Logistikimmobilien mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen beschäftigen. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart (hafenaffine Ansiedlung).
Vorrangig sollen jedoch Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung, der Lagerung und/oder dem Transport von Containern / containerisierten Gütern befassen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auf der Fläche E1 sollen ein oder mehrere Unternehmen für gewerbliche Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Inbetriebnahme der Betriebsgebäude/Produktionsstätten und einer maximalen Laufzeit (inkl. Optionen) von bis zu 50 Jahren) oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ist nur möglich, wenn der jeweilige Bieter erhebliche eigene Investitionen durch Bauwerke und Anlagen auf der Fläche tätigen wird. Soweit die Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages nicht vorliegen, kommt der Abschluss eines Mietvertrages in Betracht.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen beschäftigen. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart (hafenaffine Ansiedlung).
Vorrangig sollen jedoch Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung, der Lagerung und/oder dem Transport von Containern / containerisierten Gütern befassen.
Der (dann) Vertragspartner wird vertraglich verpflichtet werden, die von ihm angebotenen Dienstleistungen Kunden diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen.
Der (dann) Vertragspartner errichtet und betreibt das jeweilige Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen.
Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Grundstücksvertrags und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebs. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.
Auf der Fläche E1 hat der jeweilige Ansiedler eine hafenaffine Ansiedlung i.S.d. der vorstehenden Ausführungen zu errichten. Die Ansiedlung hat demnach die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) Pflicht zum dauerhaften Betrieb der Fläche E1 zur Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen;
b) Pflicht zur Errichtung der vertrag verbindlich festzulegenden hierfür erforderlichen Bauwerke und Anlagen und
c) Entgelt i.H.v. mind. 7,00 EUR/m²/Jahr (wertgesichert).
Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des Grundstücksvertrags als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
50

Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages/Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden.
Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher als Maximalwert und die angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen ist nur als exemplarische Angabe zu verstehen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
26388
Wilhelmshaven
Deutschland
DE945

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. JWP-M behält sich vor, die Fläche E1 im Rahmen einer prozessgesteuerten Ansiedlung in Teilflächen zu unterteilen, um die Flächenbedarfe der die Mindestanforderungen erfüllenden Ansiedlungsprojekte von geeigneten Bietern umsetzen zu können.
Bieter können im Teilnahmeantrag Präferenzen hinsichtlich bestimmter Teilflächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflächen dient der Transparenz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Teilflächen. Die Bieter erhalten jedoch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Verhandlungen nicht über die Wunschfläche aufgenommen werden.
Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter ein und nur ein Teil der betreffenden Ansiedlungsvorhaben befasst sich mit Containerumschlag, behält sich JWP-M vor, die eingegangenen Teilnahmeanträge / Flächenwünsche in zwei Kategorien aufzuteilen (Containerumschlag vs. sonstige hafenaffine Ansiedlungen) und zunächst nur mit den Bietern das Verfahren fortzuführen, deren Ansiedlungsvorhaben Containerumschlag umfassen. JWP-M wird die Bieter über eine solche Entscheidung informieren und sich vorbehalten, mit den Bietern der zweiten Kategorie das Verfahren fortzuführen, falls die Fläche E1 nach Abschluss der Verhandlungen mit den Bietern der ersten Kategorie bereits vollständig vertraglich gebunden sein sollte. Soweit sich JWP-M gegen eine Aufteilung in Kategorien entscheiden sollte, wird die Durchführung von Containerumschlag im Rahmen der Wertung der (ggf. indikativen) Angebote positiv berücksichtigt werden.
2. Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter (ggf.: einer Kategorie) ein, behält sich JWP-M vor,
a) entweder auf Grundlage von indikativen Angeboten einen Bieterwettbewerb zu starten und unter Berücksichtigung der in diesem ermittelten Wertungsreihenfolge (Bestbieterprinzip) dem jeweiligen Bestbieter ein erstes Auswahlrecht hinsichtlich der Flächen einzuräumen
oder
b) mit mehreren Bietern in Verhandlungen über die jeweilige Teilfläche einzutreten und diese nach Abschluss der Verhandlungen zu finalen Angeboten aufzufordern.
3. Soweit ein Bieterwettbewerb eröffnet wird, erfolgt die Auswahl des Bestbieters nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien, welche den Bietern transparent zu Beginn des Bieterwettbewerbs, mithin mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen bzw. finalen Angebots, mitgeteilt werden.
4. Die Bieter werden im Rahmen des Bieterwettbewerbs Gelegenheit haben, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgegebenen Mindestkonditionen zu überbieten. JWP-M behält sich vor, auch die Qualität eines mit dem jeweiligen Angebot einzureichenden ausführlichen Betriebskonzepts in die Wertung einzubeziehen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Auf Anforderung wird JWP-M englische Fassungen der Vergabeunterlagen zu Informationszwecken zur Verfügung stellen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nur die deutschen Vergabeunterlagen und Dokumente rechtliche Wirkungen entfalten und nur der/die endverhandelte/n deutsche/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge gezeichnet bzw. beurkundet wird/werden und bindend ist/sind. Auch die konkreten Vertragsverhandlungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
3. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
4. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
5. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrags haben. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmung vor.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FM2HA

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Verfahrensablauf
1.1 Teilnahmewettbewerb
Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M zunächst, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die mitgeteilten Mindestanforderungen erfüllen.
JWP-M prüft sodann die Eignung der interessierten Bieter mit Ansiedlungsvorhaben, die die Mindestanforderungen erfüllen, anhand der in diesem Informationsmemorandum und der Bekanntmachung genannten Kriterien.
1.2 Ggf.: Indikatives Angebot
Soweit sich JWP-M entscheidet, die Bieter zur Einreichung von indikativen Erstangeboten aufzufordern, wird durch Wertung der indikativen Erstangebote der Bieter ausgewählt, welcher Flächenbedarf bei der Zuordnung von Teilflächen zuerst berücksichtigt wird. Die Restflächen werden sodann entsprechend der Rangfolge verteilt. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe mitgeteilt.
1.3 Verhandlungen
Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllen und denen Flächen zugeordnet worden sind, werden zu Verhandlungen eingeladen. Mit dieser Einladung zu Verhandlungen beginnt der Reservierungs-/Verhandlungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten für die jeweilige Teilfläche.
Soweit miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter eingehen, behält sich JWP-M vor, auch mit mehreren Bietern über eine Teilfläche zu verhandeln.
Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der jeweilige Muster-Grundstücksvertrag zur Verfügung gestellt.
1.4 Angebotsabgabe
Der/die Bieter kann/können bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber JWP-M abgeben.
Soweit mehrere Bieter zur Abgabe eines Angebotes für eine Teilfläche aufgefordert werden, wird durch Wertung der finalen Angebote der Bieter ausgewählt, dessen Angebot zuschlagsfähig ist. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
2. Allgemeine Informationen
2.1 Das Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf
www.dtvp.de kostenfrei in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung gestellt. Sämtliche Vergabeunterlagen können auf dem vorstehend genannten Vergabeportal abgerufen werden.
Alle von JWP-M ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
2.2 JWP-M weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an vergabe@bergrecht.net zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. JWP-M empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
2.3 Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen in dem Projektraum auf der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de) als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.
2.4 Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von JWP-M zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
2.5. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über das Bietertool (Abgabefunktion) in dem Projektraum der o. g. Vergabeplattform einzureichen. JWP-M wird nur solche Teilnahmeanträge berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform über den Projektraum der Vergabeplattform fristgerecht eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Teilnahmeantrages, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland).
(6) Eigenerklärung, ob der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, seine wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seine Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union angehörigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der "Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen" (FSR)). Dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass im Fall der beabsichtigten Auftragsvergabe unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist.
(7) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(8) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.

Auf gesonderte Anforderung von JWP-M:
(9) Aktueller Handelsregisterauszug

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird auf seine/ihre Eignung zur Realisierung (technische Leistungsfähigkeit) geprüft.
Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft seine/ihre bisherigen Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung in einer selbst zu erstellenden Anlage darzulegen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Rahmen seines/ihres Teilnahmeantrages angegebenen, den Mindestanforderungen gem. TEIL A. 4 des Informationsmemorandums entsprechenden, hafenaffinen Nutzungszweck/Ansiedlungsvorhaben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesonderte Anforderung von JWP-M:
(1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann.
(2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss (insbesondere bei noch zu gründenden Projektgesellschaften) davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung