Änderung des Eignungskriteriums in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung: Kriterium Allgemeiner Jahresumsatz
Es wird auf einen kumulierten Mindestjahresabsatz abgestellt. Das neue Eignungskriterium lautet wie folgt:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens seit dessen Bestehen. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage 04). Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von insgesamt: 500.000,00 Euro (netto).
Änderung des Eignungskriteriums in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenDie Änderung erfolgte in Bezug auf die Vergleichbarkeit der Referenzen. Das neue Eignungskriterium lautet wie folgt:
Benennung von Referenzen (Referenzen des Unternehmens) für Planungsleistungen, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Die einzureichenden Referenzen des Bewerbers haben folgende Angaben zu enthalten: - Benennung des Auftraggebers (Kontaktdaten des Ansprechpartners); - Beschreibung des Projektes; - Projektvolumen; - Zeitraum der Leistungserbringung (inkl. abgeschlossene Leistungsphasen). Mindestvoraussetzungen: Mindestvoraussetzungen sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden insbesondere Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen: - Fachplanung Technische Ausrüstung für eine (Sport-) Halle oder Gebäude mit ähnlichen planerischen Anforderungen in den Jahren 2016-2026 - Ausführung und Abschluss mindestens LPH 3-8.