Errichtung eines FTTB-Netzes Lkr. ChamErbringung der Planungsleistungen für Bahnquerungen in denProjektgebieten 8 und 9Die näheren Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.
Rahmenvertrag zur Erbringung von Planungsleistungen und den erforderlichen Baugrunduntersuchungen für Bahnquerungen(ca. 18 Stück), in dem Ausbaugebiet des Landkreises Cham, einschließlich vollständiger Übergabe der Antragsunterlagen zum Einreichen bei der DB Netz AG bzw. der Länderbahn, an den AG.
Sollte es zu einer Verlängerung der Planungs- und Bauzeit kommen, gleich aus welchem Grund, verschiebt sich das Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung entsprechend. Der AG wird dies dem AN in Textform mitteilen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
§ 160Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlendeUnterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern.Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das laufende Kalenderjahr mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio.EUR.
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der jeweilige Mindestjahresumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 100.000,00 EUR betragen.
Vorlage von Referenzen zu abgeschlossenen Projekten der letzten drei Jahre über Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Der Projektabschluss darf gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung nicht länger als drei Jahre (36 Monate) zurückliegen.
Die Referenzprojekte müssen folgende Leistungen umfassen:- Planungsleistung- Erstellung der Antragsunterlagen- Baugrunduntersuchung
Die Referenzprojekte müssen in Summe insgesamt die Planung von mindestens 10 Bahnquerungen umfassen. Hiervon müssen mindestens 3 Bahnquerungen mit einem nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen ausgeführt worden sein, z.B. mit der Länderbahn Viechtach.
Die Angaben zu den Referenzen müssen mindestens folgende Informationen enthalten:- Auftraggeber- Angabe ob Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmer- Auftragssumme- Projektbezeichnung- Name des Eisenbahninfrastrukturunternehmens- Leistungszeitraum- ob der geforderte Leistungsumfang erbracht wurde (Planung, Baugrunduntersuchung, Erstellung der Antragsunterlagen)- Angabe der Art der Querungen: z.B. HDD-Spülbohrverfahren, Stahlrohrpressung, Brückenquerung, offene Bauweise, etc.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass für Arbeiten im Gleisbereich Personal mit einer für die vorgesehenen Tätigkeiten geeigneten und gültigen Qualifikation (die jährliche Fortbildung darf zum Ende der Angebotsfrist nicht länger als 12 Monate zurückliegen) nach den Regelwerken der DB InfraGO zur Verfügung steht. Als Nachweis werden Qualifikationen als Selbstsicherer gemäß Ril 046.2527 oder gleichwertige bzw. höherwertige Qualifikationen anerkannt.
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass der für den Auftrag vorgesehene Projektleiter über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Projektleiter verfügt. Der vorgesehene Projektleiter ist namentlich zu nennen.
Darüber hinaus sind für den vorgesehenen Projektleiter mittels Eigenerklärung Referenzen über vergleichbare Projekte aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen. In Summe müssen die Referenzprojekte insgesamt mindestens die Planung von 10 Bahnquerungen umfassen. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen und die betreffenden Bahnquerungen errichtet sein.
Die Erklärung über die Referenzen muss für jedes Projekt mindestens folgende Angaben umfassen:- Projektbezeichnung- Leistungszeitraum- Name des Eisenbahninfrastrukturunternehmens
Die persönlichen Referenzen für den vorgesehenen Projektleiter dürfen, müssen aber nicht die selben sein wie die geforderten Unternehmensreferenzen.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, dass die Ausschlussgründe in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (siehe Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung).