Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (unternehmensbezogene Referenzen): Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen einzureichen, deren Leistungserbringung innerhalb der letzten drei (3) Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgte. Hierfür ist für jede Referenz ein gesondertes Referenzblatt vollständig auszufüllen. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder sich in einer weit fortgeschrittenen Umsetzungsphase befinden. Eine weit fortgeschrittene Umsetzungsphase liegt vor, wenn bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mindestens 50 % des Auftragsvolumens erbracht wurden. Bewerber, die nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, erfüllen die Mindestanforderungen an die Eignung nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindestanforderung Leistungsinhalt: Eine Referenz ist nur vergleichbar, wenn der Referenzauftrag eine Kampagne aus dem Bereich der Energiepolitik betrifft, innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurde, ein Auftragsvolumen von mindestens 1.500 Stunden aufweist und abgeschlossen ist oder sich in einer weit fortgeschrittenen Umsetzungsphase befindet (nachfolgend "vergleichbare Referenzen"). In die Auswahlwertung werden ausschließlich vergleichbare Referenzen einbezogen. Das Vorliegen dieser Mindestanforderungen ist im jeweiligen Referenzblatt durch Ankreuzen und eine inhaltlich nachvollziehbare Kurzbeschreibung zu belegen.
Mit den Referenzen weist der Bewerber zudem seine Kompetenzen in der Akzeptanzkommunikation zu Infrastrukturprojekten im Energiebereich gemäß Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage II) nach. In jedem Referenzblatt ist anzugeben, welche der acht Kompetenzbereiche Analyse und Konzeption, strategische Kommunikationsberatung, Redaktion, Veranstaltungsorganisation, Projektmanagement, (Weiter-)Entwicklung von Webauftritten sowie deren redaktionelle Betreuung, Medienarbeit und Bürger-/Akzeptanzkommunikation abgedeckt wurden, und dies kurz zu erläutern.
Für jede Referenz sind die Bezeichnung der Referenz, der Projektpartner einschließlich Ansprechpartner mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der Leistungszeitraum, das Auftragsvolumen in Stunden, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten Stunden sowie eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung anzugeben. Aus der Kurzbeschreibung müssen das Projekt mit Fokus auf die kommunikativen Herausforderungen und Besonderheiten, die Maßnahmen, mit denen Erfolge für den Auftraggeber erzielt wurden, sowie das gesamte erbrachte Leistungsspektrum nachvollziehbar hervorgehen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit einer Überprüfung der Referenzen und einer Kontaktaufnahme mit den benannten Ansprechpartnern einverstanden.
Auswahlkriterien: Bewertet werden die Anzahl vergleichbarer Referenzen, die im Projekt erbrachten Stunden oberhalb der Mindestanforderung von 1.500 Stunden, die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Sektorenauftraggebern sowie die Abdeckung der Kompetenzbereiche gemäß Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung. Die Bewerber werden anhand der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Werden mehr als fünf Referenzen eingereicht, sind die fünf für die Auswahlwertung einzubeziehenden Referenzen zu kennzeichnen; bei fünf oder weniger Referenzen gelten diese automatisch als gekennzeichnet. Sämtliche erzielten Punkte werden ohne Gewichtung addiert. Es können höchstens 81 Punkte erreicht werden.
1. Anzahl vergleichbarer Referenzen: Für jede vergleichbare Referenz werden 5 Punkte vergeben. Es werden höchstens fünf vergleichbare Referenzen berücksichtigt. Maximal 25 Punkte.
2. Erbrachte Stunden: Je gekennzeichneter Referenz: mehr als 1.500 bis 2.500 Stunden: 1 Punkt; mehr als 2.500 bis 4.000 Stunden: 3 Punkte; mehr als 4.000 Stunden: 5 Punkte. Referenzen mit bis zu 1.500 erbrachten Stunden erhalten 0 Punkte. Maximal 25 Punkte.
3. Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Sektorenauftraggebern: Für jede der bis zu fünf gekennzeichneten vergleichbaren Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB oder einen Sektorenauftraggeber i.S.d. § 100 GWB erbracht wurde, werden 3 Punkte vergeben. Maximal 15 Punkte.
4. Abdeckung der Kompetenzbereiche: Für jeden der acht Kompetenzbereiche gemäß Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung, der in mindestens einer der gekennzeichneten vergleichbaren Referenzen nachvollziehbar abgedeckt ist, werden 2 Punkte vergeben. Maßgeblich sind die Angaben und Erläuterungen im jeweiligen Referenzblatt. Maximal 16 Punkte.
Bei Gleichstand auf einem maßgeblichen Rang entscheidet zunächst die höhere Punktzahl beim Kriterium "Erbrachte Stunden", danach "Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Sektorenauftraggebern", danach "Anzahl vergleichbarer Referenzen", danach "Abdeckung der Kompetenzbereiche" und anschließend das Los.