Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Kommunikationsagentur

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2026
20.11.2026 12:00 Uhr
24.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Energy Terminal GmbH (DET)
DE3591 95973
Luise-Rainer-Straße 5
40235
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
office@energy-terminal.de
0211 90 98 98 50

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
T022894990
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+4922894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79416200-5
79000000-4
79416000-3
79342000-3
79413000-2
79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Deutsche Energy Terminal GmbH, Luise-Rainer-Straße 5, 40235 Düsseldorf (nachfolgend "Auftraggeberin" oder "DET") schreibt die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung ihrer Kommunikationsarbeit durch eine Kommunikationsagentur aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Auftraggeberin schreibt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner zur Unterstützung ihrer Kommunikationsarbeit durch eine Kommunikationsagentur aus. Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere Redaktion, Public Affairs/Public Relations und Medienarbeit, Standortkommunikation einschließlich Bürgerhotline und Besuchergruppen, Bild und Bewegtbild, Veranstaltungen, Konzeption sowie die Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines Infozentrums/Showrooms.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die DET kann die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr verlängern, jeweils einseitig in Textform und spätestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung endet in jedem Fall mit Ausschöpfung der Höchstmenge von 8.000 Stunden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt einseitig in Textform und ist spätestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit zu erklären. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität

Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten qualitativen Zuschlagskriterien berechnet und geht im Ergebnis zu 70 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 7.000 Wertungspunkte erreichen. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Hierbei reicht der Bieter mit seinem Angebot entsprechende Konzepte für die auftragsgegenständliche Leistung ein. Die Konzepte müssen dabei auf die in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien eingehen

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 3.000 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis, der dem Dreifachen des niedrigsten Angebotspreises entspricht, erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte.
Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven dreifachen Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert. Dabei bezeichnet PA den Angebotspreis und Pmin den niedrigsten Angebotspreis

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin wird die Teilnahmeanträge gemäß §§ 45, 46 SektVO prüfen. In den Fällen des § 51 Abs. 2 und 3 SektVO behält sie sich vor, die fehlenden, unvollständigen oder ggf. fehlerhaften Unterlagen nachzufordern.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8LMWQ2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin wird die Teilnahmeanträge/Angebote gemäß §§ 45, 46 SektVO prüfen. In den Fällen des § 51 Abs. 2 und 3 SektVO behält sie sich vor, die fehlenden, unvollständigen oder ggf. fehlerhaften Unterlagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder Kopie desselben): Zum Nachweis der Eintragung in das Handelsregister/Berufsregister legen die Bewerber den Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) oder eine Kopie desselben bei.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung: Nachweis bzw. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsfall sowie für Vermögensschäden (einschließlich Datenschutzverletzungen) von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall, jeweils zweifach maximiert pro Versicherungsjahr.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (unternehmensbezogene Referenzen): Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen einzureichen, deren Leistungserbringung innerhalb der letzten drei (3) Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgte. Hierfür ist für jede Referenz ein gesondertes Referenzblatt vollständig auszufüllen. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder sich in einer weit fortgeschrittenen Umsetzungsphase befinden. Eine weit fortgeschrittene Umsetzungsphase liegt vor, wenn bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mindestens 50 % des Auftragsvolumens erbracht wurden. Bewerber, die nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, erfüllen die Mindestanforderungen an die Eignung nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Mindestanforderung Leistungsinhalt: Eine Referenz ist nur vergleichbar, wenn der Referenzauftrag eine Kampagne aus dem Bereich der Energiepolitik betrifft, innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurde, ein Auftragsvolumen von mindestens 1.500 Stunden aufweist und abgeschlossen ist oder sich in einer weit fortgeschrittenen Umsetzungsphase befindet (nachfolgend "vergleichbare Referenzen"). In die Auswahlwertung werden ausschließlich vergleichbare Referenzen einbezogen. Das Vorliegen dieser Mindestanforderungen ist im jeweiligen Referenzblatt durch Ankreuzen und eine inhaltlich nachvollziehbare Kurzbeschreibung zu belegen.

Mit den Referenzen weist der Bewerber zudem seine Kompetenzen in der Akzeptanzkommunikation zu Infrastrukturprojekten im Energiebereich gemäß Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage II) nach. In jedem Referenzblatt ist anzugeben, welche der acht Kompetenzbereiche Analyse und Konzeption, strategische Kommunikationsberatung, Redaktion, Veranstaltungsorganisation, Projektmanagement, (Weiter-)Entwicklung von Webauftritten sowie deren redaktionelle Betreuung, Medienarbeit und Bürger-/Akzeptanzkommunikation abgedeckt wurden, und dies kurz zu erläutern.

Für jede Referenz sind die Bezeichnung der Referenz, der Projektpartner einschließlich Ansprechpartner mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der Leistungszeitraum, das Auftragsvolumen in Stunden, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten Stunden sowie eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung anzugeben. Aus der Kurzbeschreibung müssen das Projekt mit Fokus auf die kommunikativen Herausforderungen und Besonderheiten, die Maßnahmen, mit denen Erfolge für den Auftraggeber erzielt wurden, sowie das gesamte erbrachte Leistungsspektrum nachvollziehbar hervorgehen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit einer Überprüfung der Referenzen und einer Kontaktaufnahme mit den benannten Ansprechpartnern einverstanden.

Auswahlkriterien: Bewertet werden die Anzahl vergleichbarer Referenzen, die im Projekt erbrachten Stunden oberhalb der Mindestanforderung von 1.500 Stunden, die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Sektorenauftraggebern sowie die Abdeckung der Kompetenzbereiche gemäß Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung. Die Bewerber werden anhand der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Werden mehr als fünf Referenzen eingereicht, sind die fünf für die Auswahlwertung einzubeziehenden Referenzen zu kennzeichnen; bei fünf oder weniger Referenzen gelten diese automatisch als gekennzeichnet. Sämtliche erzielten Punkte werden ohne Gewichtung addiert. Es können höchstens 81 Punkte erreicht werden.

1. Anzahl vergleichbarer Referenzen: Für jede vergleichbare Referenz werden 5 Punkte vergeben. Es werden höchstens fünf vergleichbare Referenzen berücksichtigt. Maximal 25 Punkte.

2. Erbrachte Stunden: Je gekennzeichneter Referenz: mehr als 1.500 bis 2.500 Stunden: 1 Punkt; mehr als 2.500 bis 4.000 Stunden: 3 Punkte; mehr als 4.000 Stunden: 5 Punkte. Referenzen mit bis zu 1.500 erbrachten Stunden erhalten 0 Punkte. Maximal 25 Punkte.

3. Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Sektorenauftraggebern: Für jede der bis zu fünf gekennzeichneten vergleichbaren Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB oder einen Sektorenauftraggeber i.S.d. § 100 GWB erbracht wurde, werden 3 Punkte vergeben. Maximal 15 Punkte.

4. Abdeckung der Kompetenzbereiche: Für jeden der acht Kompetenzbereiche gemäß Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung, der in mindestens einer der gekennzeichneten vergleichbaren Referenzen nachvollziehbar abgedeckt ist, werden 2 Punkte vergeben. Maßgeblich sind die Angaben und Erläuterungen im jeweiligen Referenzblatt. Maximal 16 Punkte.

Bei Gleichstand auf einem maßgeblichen Rang entscheidet zunächst die höhere Punktzahl beim Kriterium "Erbrachte Stunden", danach "Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Sektorenauftraggebern", danach "Anzahl vergleichbarer Referenzen", danach "Abdeckung der Kompetenzbereiche" und anschließend das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
81,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anzahl der Mitarbeiter): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geben die Bewerber die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) an. Es sind mindestens 10 Mitarbeiter im Bereich Öffentlichkeitsarbeit pro Jahr erforderlich. Nicht in den Bereich Öffentlichkeitsarbeit gehören ausschließlich administrative Aufgaben, wie Sekretariatstätigkeiten, die keinen inhaltlichen Bezug zu der beschriebenen Tätigkeit haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

/

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe VGU.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung