Die Verkürzung der Festpreisphase wird verkürzt.
Die Festpreisphase für die Lose 1-3 wird auf sechs Monate ab Vertragsbeginn verkürzt. Ab dem siebten Monat erfolgt die Preisbildung gemäß dem vorgesehenen Rabattmodell auf Basis der jeweils gültigen Hersteller-Listenpreise.
Die Regelung gilt ausschließlich für die Lose 1-3. Für Los 4 bleibt die bisherige Preisgestaltung unverändert.
Maßgeblich sind die mit der Änderung bereitgestellten Vergabeunterlagen in folgenden Versionen: (siehe
C.1_V3_LRA-HW_Leistungsbeschreibung- und Leistungsverzeichnis,
B.6_V2_LRA-HW_Preisblatt (Los 1),
B.6_V2_LRA-HW_Preisblatt (Los 2),
B.6_V2_LRA-HW_Preisblatt (Los 3)).
ISO Normen entfallen
Die bisher im Dokument "B.4_V1_LRA-HW_Eigenerklärung Eignung" unter Ziffer 7.2 geforderten Nachweise einer Zertifizierung nach ISO 9001 bzw. ISO 14001 sowie die Möglichkeit, gleichwertige Nachweise zu erbringen, entfällt vollständig. Eine Eigenerklärung zur Erfüllung der entsprechenden Anforderungen, ergänzt um Nachweise zu Qualitäts- oder Umweltmanagementsystemen, ist daher nicht mehr erforderlich.
Folgende Anforderung entfällt: Zertifikat ISO/IEC 9001 Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig.
Alternativ kann eine Eigenerklärung des anbietenden Unternehmens abgegeben werden, wie die Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Eigenerklärung zu überprüfen und Nachweise zu fordern.
Folgende Anforderung entfällt: Zertifikat ISO/IEX14001 Umweltmanagementsystem oder gleichwertig. Alternativ kann eine Eigenerklärung des anbietenden Unternehmens abgegeben werden, wie die Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Eigenerklärung zu überprüfen und Nachweise zu fordern.