Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt.Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jah-ren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden verkehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Sperrungen im Bereich der Neuen Elbbrücken führen zu deutlich eingeschränkten Verkehrskapazitäten, die über einen mehrjährigen Zeitraum zu den relevanten Tageszeiten zu Verkehrsverhältnissen führen, die weder für den Pendler- noch für die Verkehre des Hamburger Hafens hinnehmbar sind. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Die Brücke soll Ende 2027 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau und die integrierte Planung eines Brückenzuges über die Norderelbe in Hamburg. Für eine schnelle Herstellung des Brückenzuges werden Brückengeräte für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung genutzt. Der Brückenzug wird als Einfeldträger-Kette aus D-Brücken und S-Brücken in Abhängigkeit von der erforderlichen Stützweite ausgebildet. Diese Brückenelemente werden von der Auftraggeberin vo-raussichtlich vom Bund gemietet.Es wird ein Vertragspartner gesucht, der die laufenden Planungen in der Entwurfsplanung übernimmt und fortsetzt (Stufe 1 der Beauftragung) sowie nach Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft zur Realisierung einer Behelfsbrücke voraussichtlich Ende November 2026 mit den Bauarbeiten beginnt (Stufe 2 der Beauftragung) und diese bis Ende 2027 abschließt.Der Brückenzug verläuft unmittelbar westlich der Trasse Neue Elbbrücken und dient als Er-satztrasse für den Straßen- und Fuß-/Radwegverkehr im Bereich der Norderelbquerung.Nach derzeitiger Planung beträgt die Gesamtlänge des Brückenzuges rund 500 bis 600 m. Hiervon entfallen ca. 400 m auf die Querung der Norderelbe; ergänzend können in den An-schlussbereichen weitere Brückenbauwerke erforderlich werden. Die Stützweiten variieren dabei zwischen 15,25 Metern und maximal 70,00 Metern. Der Verkehrsquerschnitt des Brü-ckenzuges weist eine nutzbare Breite von insgesamt 7,50 Metern auf. Davon entfallen 6,00 Meter auf die Fahrbahn, bestehend aus einer 3,25 Meter breiten Lkw-Spur und einer 2,75 Meter breiten Pkw-Spur. Zusätzlich ist eine Geh- und Radwegkonsole mit einer Nutzbreite von 1,50 Meter vorgesehen. Die geplante Nutzungsdauer der Brücke beträgt voraussichtlich etwa zehn Jahre.Für die Auflagerung der Brücke sind Unterbauten erforderlich, die aufgrund der begrenzten Stützweite nicht im Raster der vorhandenen Stützen der "Neuen Elbbrücke" liegen. Die Unterbauten der Brücke werden aus geneigten und teilweise frei liegenden Pfählen mit hoch liegendem Pfahlkopfbalken filigran ausgeführt. Diese Konstruktion erfordert Schutz- und Leiteinrichtungen entlang der Schiffsdurchfahrten. Unterhalb der bestehenden Neuen Elbbrücken sind hierfür besondere statisch-konstruktive Leitwerke vorgesehen, da das Einbringen von Dalben aufgrund der dort sehr begrenzten Bauhöhe nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen für Wartung, Pflege und Prüung der Brücke gemäß der Richtlinie für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau Teil 5 Abschnitt 4.
Die wesentlichen auszuführenden Leistungen dieser Ausschreibung sind:- Vertiefende Entwurfs- und prüffähige Ausführungsplanung einschließlich Statischer Berechnung - Herstellung des Brückenzuges inkl. der Unterbauten- Herstellung der wasserseitigen Leit- und Schutzeinrichtungen- Wartung, Pflege und Prüfung der BrückeNicht Gegenstand dieses Auftrages sind - die Bauüberwachung der o.g. Leistungen, - Planung und Bau der landseitigen Rampen- und Anschlussbereiche- Rückbau der Brücke sowie der temporären Verkehrsanlage- Verkehrssicherungspflichten während der Nutzung
I.1 Stundensatz Planungsleistungen 5 PunkteI.2 Zuschlagssatz Bauleistungen 35 PunkteI.3 Kalkulationsmittellohn, gewerkespezifisch 20 Punkte gegliedert nach Spezialtiefbau / Wasserbau(40%) Stahlbetonbau (30%) Stahlbau (30%)
II.1 Konzept zur Projektabwicklung 30 PunkteII.2 Personalkonzept 10 Punkte
Das Vertragsmodell ist in drei Stufen untergliedert.
- Mit der Zuschlagserteilung werden als Stufe 1 die erforderlichen Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauleistungen einschließlich aller notwendigen Genehmigungen beauftragt.- Die optionale Stufe 2 betreffend die bauliche Umsetzung wird beauftragt, wenn (i) gemäß dem Planungsergebnis der Stufe 1 der maximale Zielpreis1 für die bauliche Umsetzung nicht überschritten wird, (ii) die Hamburgische Bürgerschaft, voraussichtlich Ende November 2026, die bauliche Realisierung der BBN einschließlich der Mittelfreigabe beschließt und (iii) alle notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt sind.- Die optionale Stufe 3 umfasst Wartung, Pflege und Prüfung der Brücke
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".