Projektbegleitende Qualitätssicherung für die Planung, Herstellung, Inbetriebnahme und technische Betreiberübergabe im Projekt Brückenschlag Hamburg
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der projektbegleitenden Qualitätssicherung für die Behelfsbrücke. Die Leistungen umfassen insbesondere die fachliche Prüfung und Überwachung qualitätsrelevanter Anforderungen und Herstellungsprozesse, die Begleitung von Prüf- und Freigabepunkten, die systematische Erfassung und Nachverfolgung von Abweichungen und Mängeln sowie die qualitätsbezogene Dokumentation. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Begleitung der Inbetriebnahme und technischen Betreiberübergabe sowie die fachliche Vorbereitung der erforderlichen Prüf- und Wartungsleistungen.Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis von Stundensätzen.
Die Wertungssumme ergibt sich gemäß dem anliegenden Angebotsformblatt, in das der Bieter seine Stundensätze einzutragen hat. Die dort hinterlegten Vordersätze dienen ausschließlich der Ermittlung der Wertungssumme auf deren Basis die Bewertung des Kriteriums "Honorar/Preis" erfolgt. Die geringste Wertungssumme wird mit 40 Punkten und eine Wertungssumme ab der 2-fachen Summe der günstigsten Wertungssumme mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Der Bieter hat darzustellen, wie er die Leistungen der projektbegleitenden Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der konkreten Projektanforderungen während der gesamten Projektlaufzeit organisieren und erbringen wird.Aus dem Konzept soll insbesondere hervorgehen, welche qualitätsbezogenen Herausforderungen und Risiken der Bieter für das konkrete Projekt als wesentlich ansieht, wie er diese priorisiert und welche Konsequenzen er hieraus für sein Vorgehen bei der Qualitätssicherung ableitet (Unterkriterium 1).Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der projektbegleitenden Überwachung der Ausführung. Der Bieter hat hierzu ein auf das Projekt abgestimmtes Überwachungskonzept zu entwickeln und darzustellen, in welcher Art und in welchem Umfang die Ausführung qualitätsbezogen begleitet und überwacht werden soll. Die hierfür als erforderlich angesehenen Überwachungsmaßnahmen, Schwerpunkte und Vorgehensweisen sind durch den Bieter eigenständig herzuleiten und zu begründen (Unterkriterium 2).Darüber hinaus soll aus dem Bearbeitungskonzept das vorgesehene Vorgehen im Hinblick auf die technische Inbetriebnahme und die Übergabe an den späteren Betreiber sowie die Organisation der wesentlichen Schnittstellen und der Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten hervorgehen (Unterkriterium 3).Die konkrete Ausgestaltung, Schwerpunktsetzung sowie die hierfür vorgesehenen Methoden und Instrumente sind durch den Bieter projektspezifisch zu entwickeln und im Bearbeitungskonzept nachvollziehbar darzustellen.
Die Beschreibung des geplanten auftragsbezogenen Personaleinsatzes mit namentlicher Benennung des Personals, das zur Qualitätssicherung eingesetzt wird, dient der Ermittlung des Bieters, der im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung die größte Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Leistungserbringung bietet.Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Fachdisziplinen Geotechnik, konstruktiver Ingenieurbau und Erd-, Tief- und Verkehrswegebau in Bezug auf das qualitätssichernde Personal abgebildet wird.Das Personaleinsatzkonzept ist maßgeblicher Bestandteil des Angebotes und im Auftragsfalle dementsprechend auch des Vertrages.Der Bieter hat darzustellen, wie der Einsatz des zur Qualitätssicherung eingesetzten Personals über die Projektlaufzeit organisiert werden soll (Unterkriterium 1). Dabei ist insbesondere darzulegen, wie der vorgesehene Personaleinsatz den unterschiedlichen technischen Anforderungen und der erforderlichen Überwachungsintensität während der einzelnen Projekt- und Ausführungsphasen Rechnung trägt.Der hierfür erforderliche personelle Einsatz sowie die erforderliche Verfügbarkeit und Vor-Ort-Präsenz sind vom Bieter projektspezifisch herzuleiten und nachvollziehbar zu begründen (Unterkriterium 2). Dabei ist insbesondere darzustellen, in welchen Projekt- und Ausführungsphasen bzw. bei welchen qualitätskritischen Vorgängen eine Vor-Ort-Präsenz aus Sicht des Bieters erforderlich ist und wie diese personell sichergestellt werden soll.Die Auftraggeberin gibt keinen festen Umfang der Vor-Ort-Präsenz vor. Der Bieter hat den aus seiner Sicht für eine wirksame Qualitätssicherung erforderlichen Personaleinsatz eigenständig aus den projektspezifischen Anforderungen und seinem vorgesehenen Überwachungskonzept abzuleiten. Der dargestellte Personaleinsatz muss mit dem im Bearbeitungskonzept vorgesehenen Überwachungskonzept korrespondieren.Der Bieter hat sicherzustellen, dass das zur Qualitätssicherung eingesetzten Personal während des gesamten Leistungszeitraums für das Projekt zur Verfügung stehen (Unterkriterium 3).Grundlage der Bewertung sind neben dem dargestellten Personaleinsatz die fachliche Qualifikation und persönliche Erfahrung des qualitätssichernden Personals aufgeteilt nach den Fachdisziplinen Geotechnik, konstruktiver Ingenieurbau und Erd-, Tief- und Verkehrswegebau (Unterkriterium 5).Hierzu sind für die drei Personen jeweils mindestens zwei personenbezogene Referenzen aus den letzten acht Jahren einzureichen. Die Referenzen sollen die persönliche Erfahrung der benannten Personen in der projektbegleitenden Qualitätssicherung, im Qualitätsmanagement oder in vergleichbaren qualitätssichernden Leistungen bei Infrastruktur-, Ingenieur- oder ver-gleichbar komplexen Bauprojekten erkennen lassen. Zudem ist anzugeben, ob die benannten Personen auch Aufgaben im Zusammenhang mit der technischen Übergabe fertiggestellter Bauwerks an den Auftraggeber oder Betreiber wahrgenommen haben.Zudem sind im Bereich konstruktiver Ingenieurbau Angaben darüber zu machen, ob Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem D- und S-Brückengerät bestehen.Die Referenzen sollen jeweils maximal eine DIN-A4-Seite umfassen und mindestens folgende Angaben enthalten:- Projektbezeichnung,- Auftraggeber,- Zeitraum der Leistungserbringung,- Funktion der benannten Person,- Aufgaben- und Verantwortungsbereich.Es sind ausschließlich personenbezogene Referenzen zulässig. Unternehmensreferenzen werden bei diesem Zuschlagskriterium nicht berücksichtigt.
Stufe 1 Ausführungsvorbereitung und Planung - Dauer ca. 3 MonateStufe 2 Bauausführung - Dauer ca. 12 MonateStufe 3 Inbetriebnahme und technische Betreiberübergabe - Dauer ca. 3 Monate
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
-Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 3,0 Mio. Euro festgelegt.
-Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren anzugeben. Es sind für jedes Kalenderjahre mind. 10 festangestellte Ingenieure nachzuweisen.
Der Bieter hat mindestens vier Referenzprojekte vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Bei Planungsgemeinschaft o.ä. muss der Eigenanteil mind. 50% betragen.- Die Leistungen wurden innerhalb der letzten acht Jahre erbracht (maßgeblich ist der Abschluss der Leistung).- Die Leistungen wurden mindestens während der Bauausführung und bis zur technischen Abnahme, Übergabe und Inbetriebnahme erbracht.- Die Leistungen umfassten mindestens:o Projektbegleitendes Qualitätsmanagement oder projektbegleitende Qualitätssicherung,o Koordination oder Nachverfolgung qualitätsrelevanter Prüf- und Freigabepro-zesse,o Prüfung oder Koordination der technischen Projektdokumentation,o Begleitung der technischen Abnahmen oder Inbetriebnahmen.o Prüfung der Vollständigkeit der Bauwerks- oder BestandsdokumentationJeweils mindestens zwei Referenzprojekte müssen ein Straßenbauprojekt mit Baukosten von mindestens 20 Mio. EUR netto.Jeweils mindestens zwei Referenzprojekte müssen ein Brückenbauwerk mit Baukosten von mindestens 20 Mio. EUR netto.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.