Mit dieser Ausschreibung wird ein Planer für Gutachter-, Planungs-, und Überwachungsleistungen der Baufeldfreimachung und Kampfmittelsondierung, sowie Altlasten- und Schadstoffuntersuchungen, sowie Erdarbeiten und Bodenmanagement gesucht.
Der Auftraggeber - die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH - plant für den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf dem ca. 15 ha großen Gelände der ehemaligen Sietas Werft in Hamburg- Neuenfelde den Rückbau der Werftanlage samt Bestandsbebauung.
Das Ziel des Bodenmanagements besteht in der Vorbereitung der Flächen für nachfolgende Gewerke (z.B. Logistikbebauung). Im Rahmen des Bodenmanagements, ist der ressourcenschonende und wirtschaftliche Umgang mit dem vorhandenen Bodenmaterial, mit dem vorrangigen Ziel einer internen Verwertung, anzustreben. Die Planer- und Gutachterleistungen im Leistungsbild Altlasten/Schadstoffe umfassen auch die Untersuchung und Beratung bzgl. Schadstoffen in der Bestandsbebauung, sowie daraus hervorgehende Planungen.
Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung aller erforderlichen Gutachter-, Planungs- und Überwachungsleistungen für die Baufeldfreimachung. Der Auftrag beinhaltet sämtliche Leistungsstufen der Leistungsbilder:
- Baufeldfreimachung / Rückbau gem. AHO Heft Nr. 18 - Altlasten (Boden) gem. AHO Heft Nr. 8 - Schadstoffe (Bauliche- und technische Anlagen) gem. AHO Heft Nr. 43 - Erdbau / Geländemodellierung gem. §§ 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung.
Beim Kriterium "Angebotspreis" bewertet der Auftraggeber das Honorar gemäß dem Formblatt Honorar.
Für die Zuschlagsentscheidung ausschlaggebend ist der Angebotspreis des endgültigen Angebotes, zu dem nach dem Verhandlungsgespräch separat aufgefordert wird.
Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, ein solches Konzept zu entwickeln, zum Verhandlungsgespräch schriftlich vorzulegen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Es kommt dem Auftraggeber darauf an, inwieweit der Bieter die Planungsaufgabe verstanden hat, die er als Planer abzuarbeiten hat. Das Leistungskonzept lässt zudem eine Kosten- und Terminsicherheit erwarten.
II.1 Darstellung Projektaufgabe und Beschreibung der Abarbeitung mit Darstellung erster Lösungsansätze, Darstellung Schnittstellen zwischen den ausgeschriebenen Planungsleistungen.
II.2 Termin- und Kostenmanagement (Darstellung Terminmanagementsystem und Terminplan).
Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, ein solches Konzept zu entwickeln, zum Verhandlungsgespräch schriftlich vorzulegen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen.
III.1 Erfahrung und Qualifikation Projektleiter/-in Der/Die eingesetzte Projektleiter/-in soll Bauingenieur sein oder eine vergleichbare Berufsqualifikation aufweisen. Er/Sie hat seine/ihre Berufserfahrung in leitender Funktion anzugeben. Es ist über persönliche Referenzprojekte anzugeben, welche Erfahrungen der/die Projektleiter/-in mit der Leitung vergleichbarer Projekte zu der vorliegend ausgeschriebenen Planungsaufgabe hat. Maßstab dabei ist die Planung Baufeldfreimachung.
III.2 Erfahrung und Qualifikation Teil-Projekt-Verantwortlichen Der Auftraggeber erwartet, dass die Erfahrung und Qualifikation der einzelnen Projektmitarbeiter (Berufsabschluss, Berufserfahrung) dargestellt wird.
III.3 Organigramm des Projektteams Der Auftraggeber erwartet, dass ein Organigramm vorgelegt und erläutert wird, aus dem sich die Organisation der Projektbearbeitung und der Zusammenarbeit zwischen den Planungsdisziplinen erkennen lassen.
Die Leistungen des AN werden von dem AG vorbehaltlich der Regelung in § 4.6 in folgenden Stufen abgerufen:Stufe 1: Baufeldfreimachung: - Grundlagenermittlung- VorplanungAltlastensanierung:- Erhebung von Altstandorten und Altablagerungen/ Historische Erkundung- technische UntersuchungSchadstoffsanierung:- Risikobewertung zu Schadstoffbelastung als Beitrag zur Be-darfsplanung nach DIN 18205- Auswertung der Historie und Erfassung der Ist- Situation- technische Erkundung- Grundlagenermittlung und VorplanungKampfmittelsondierung:- Grundlagenermittlung und SondierkonzeptErdbau und Bodenmanagement: - Grundlagenermittlung- Vorplanung
Stufe 2: Baufeldfreimachung: - Entwurfsplanung- GenehmigungsplanungAltlastensanierung:- Sanierungsplanung (Sanierungsuntersuchung &Sanierungsplan)Schadstoffsanierung:- Grundlagenermittlung und VorplanungKampfmittelsondierung: - Planung Kampfmittelsondierung Erdbau und Bodenmanagement: - Entwurfsplanung- Genehmigungsplanung
Stufe 3: Baufeldfreimachung:- AusführungsvorbereitungAltlastensanierung:- Sanierungsplanung (Ausführungsvorbereitung)Schadstoffsanierung:- Ausführungsplanung und AusschreibungKampfmittelsondierung:- Ausführungsplanung und Vergabe KampfmittelsondierungErdbau und Bodenmanagement: - Ausführungsplanung und Vergabe
Stufe 4: Überwachungsleistungen (übergeordnet)Baufeldfreimachung:- BauoberleitungAltlastensanierung:- SanierungsüberwachungSchadstoffsanierung: - Überwachung und DokumentationKampfmittelsondierung:- Überwachung KampfmittelsondierungErdbau und Bodenmanagement: - Bauoberleitung
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".