Verfahrensangaben

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung eines SPECT/CT-Systems

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.11.2026
18.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72-76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
Somayeh.HosseiniMusa@vivantes.de
+49 30130114940

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090137613

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33115100-0
33111620-3
33115000-9
50421200-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Beschaffung einer hochauflösenden 3D-SPECT-Gammakamera in Kombination mit einem 16-Zeilen-CT in einem gemeinsamen Gehäuse für das Vivantes Klinikum in Berlin Friedrichshain und weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen, die für die vollständige, fachgerechte und betriebsbereite Bereitstellung des ausgeschriebenen SPECT-CT-Systems erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die Lieferung und Einbringung des Systems, die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Bestandsanlage, die Montage und Installation, die Inbetriebnahme sowie die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Einweisungs-, Schulungs- und Supportleistungen. Ebenfalls vom Leistungsumfang umfasst sind Instandhaltungs- und Serviceleistungen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Inbetriebnahme des SPECT-CT-Systems.
Zusätzlich ist die Vollwartung des SPECT-CT-Systems ab dem dritten bis einschließlich zehnten Jahr nach Inbetriebnahme als optionaler Leistungsbestandteil anzubieten.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
28

Option: Vollwartung ab dem dritten bis einschließlich zehnten Jahr nach Inbetriebnahme

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Vivantes Klinikum Berlin-Friedrichshain

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis gemäß Preisblatt

Angebotspreis gemäß Preisblatt-Angebot. Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfüllungsgrad Bewertungskriterien

Erfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß Anforderungskatalog. Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Vollwartungsvertrag (OPTION)

Gesamtpreis des optional anzubietenden Vollwartungsvertrags für das 3. bis einschließlich 10. Jahr nach Inbetriebnahme.
Bewertungsmethode siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

siehe Vergabeunterlagen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MUX4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß der gesetzlichen Regelungen nach
§§ 123, 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung des Unternehmens über den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestanforderung:
2.000.000,00 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Bieter muss über geeignete Referenzen zu früher ausgeführten Aufträgen im Zeitraum der letzten 3 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Versands der Bekanntmachung zu diesem Verfahren, verfügen. Es sind die entsprechenden Angaben unter Nutzung des Formulars "Referenzangaben" zu machen.
Geeignet sind Referenzprojekte, in denen der Bieter Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art und des Umfangs der zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Als vergleichbar und damit geeignet gelten Referenzen, wenn sie mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines oder mehrerer SPECT-CT Geräte/s
- Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf nicht länger als 3 Jahre vor Absendung der Bekanntmachung zu diesem Verfahren zurückliegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Da die Auftraggeberin zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die sich hieraus ergebenden Pflichten (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG sind entsprechend bei der Auftragsausführung einzuhalten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung