1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de.
Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind;
2. Interessenten haben sich rechtzeitig mit den Funktionen der Vergabeplattform vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform haben sich Interessenten selbst an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist (01.12.2026) über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
4. Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" einzureichen. Teilnahmeanträge dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion "Kommunikation" des Bietertools eingereicht werden. Auf andere Art übermittelte Teilnaheanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge per E-Mail sind nicht zulässig;
5. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). Sofern es sich nicht vermeiden lässt, ist auch die Verwendung von englischen Fachbegriffen/Textpassagen erlaubt.
6. Soweit auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Nach dem 08.12.2026, 11:00 Uhr eintreffende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen;
8. Unvollständige Teilnahmeanträge können von der Wertung ausgeschlossen werden.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
9. Die im Zusammenhang mit dieser Beschaffung erhobenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ausschließlich für die Erfüllung der gesetzlichen und (vor)vertraglichen Pflichten verwendet.
10. Der Auftraggeber behält es sich vor, eine Creditreform-Auskunft über den Bewerber und die Beteiligten einzuholen.