Umkleiden, Trennwände, Schränke
-ca. 34 St Garderobenschränke Personalumkleide als Einzelspinde-ca. 134 St. Garderobenschränke Sammelumkleiden als Einzelspinde-ca. 216 St. Garderobenschränke Einzelumkleiden als Einzelspinde-ca. 390 St bauseitige Schlösser einbauen-ca. 6 St. Hängende Garderobenschränke, behindertengerecht unterfahrbar-ca. 2 St. Umkleideblock Einzelumkleiden U-förmig-ca. 53 m vorgebaute Sitzbänke 300 mm-ca. 1 St Trennwandanlage 2070 x 2220 mm-ca. 2 St. Trennwandanlagen 3300 bis 3750 x 2220 mm - WC's-ca. 4 St Trennwandanlagen 1900 bis 2150 + 1500 bis 1700 - WC's-ca. 8 St Trennwandanlage 900 - Duschen-ca. 2 St Trennwände für Durchgangssperre-ca. 1 St Schrankblock Helm- und Wertfächer-ca. 1 St. Schrankblock Wertfächer-ca. 2 St Frisierplätze mit Helmfachschrank 4550 x 600 x 2030 mm-ca. 1 St Helmfachschrank 1350 x 500 x 2030 mm-ca. 2 St Blindkorpus 150 - 300 mm-ca. 2 St Waschtische verschiedene Abmessungen-ca. 7 St klappbare Wickeltische HPL-ca. 4 St. Taschenregale und Ablagen, verschiedene Abmessungen-ca. 11 St Medienkästen, Feuerlöschkästen verschiedene Typen
Niedrigster Preis
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
§§123, 124 GWB
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung), Mindestumsatz in Höhe von 700.000,00 Euro / Jahr- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger,- Freistellungsbescheinigung nach § 48b,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,- Erklärung HTVergG (§ 4 Abs. 1 HTVergG).Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),vorzulegen (VHB-Formular 234).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen - 2 Mio. Euro für Personenschäden- 2 Mio. Euro für Sach- u. Vermögensschäden Für den Fall der Zuschlagserteilung ist es verpflichtend, den bestehenden Versicherungsschutz projektbezogen auf die o.g. geforderten Deckungssummen aufzustocken. Sollte kein Versicherungsnachweis über die o.g. Summe vorliegen, ist eine Eigenerklärung ausreichend.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- 3 Referenzen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen (Eigenerklärung).Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Es gilt das Hessische Tariftreuegesetz