Die Gesundheit Nord gGmbH ist ein kommunaler Klinikverbund der Stadtgemeinde Bremen und bietet an insgesamt vier Standorten Klinikum Bremen Mitte (KBM), Klinikum Bremen Ost (KBO), Klinikum Links der Weser (KLdW) und Klinikum Bremen Nord (KBN) medizinische und pflegerische Versorgung der höchsten Versorgungsstufe (Maximalversorgung) an. Mit fast 3.000 Planbetten und etwa 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Gesundheit Nord Klinikverbund Bremen gGmbH einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in Deutschland. Die Gesundheit Nord gGmbH als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung von regelmäßigen Transporten zu vergeben. Zum Bremer Klinikverbund Gesundheit Nord gGmbH gehören die vier kommunalen Kliniken der Stadtgemeinde Bremen, welche aus einem Zentrallager heraus beliefert werden. Bei dem Transportgut handelt es sich um Medikalprodukte, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf, Apothekenartikel, Zytostatika, Desinfektionsmittel, Labormaterialien, Feuchtwischbezüge und Reinigungstücher sowie Postsendungen. Es sind Gefahrgüter enthalten. Eine Liste der Gefahrgüter sowie Angaben zu den Ladehilfsmitteln und Mengen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) zu finden, der eine sichere, rechtskonforme und effektive Beförderung im Rahmen regelmäßiger Touren, zwischen den Einrichtungen der Gesundheit Nord gGmbH durchführt.
Die Materialtransporte haben montags bis freitags in mehreren Touren zu erfolgen. Weitere Angaben zum Leistungsumfang und den Anforderungen sowie ein Tourenplan ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der für den Zeitraum 01.03.2027 bis zum 28.02.2029 geschlossene Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, also bis zum 28.02.2030, sofern er nicht von dem AG bis spätestens 30.11.2028 gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern nicht gekündigt wird, endet der Vertrag am 28.02.2030. Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht erforderlich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der maximale Vertragszeitraum beträgt somit 3 Jahre.
Gesamtangebotspreis in EUR, netto
Es muss ein schlüssiges und nachvollziehbares Notfallkonzept bei Personal- und/oder Fahrzeugausfall mit dem Angebot vorgelegt werden. Zur Sicherstellung der Patientenversorgung der GeNo muss das vorgelegte Notfallkonzept mind. 150 Punkte erreichen. Angebote, die in diesem Kriterium weniger als 150 Punkte erzielen, werden nicht berücksichtigt. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zusätzliche Punkte erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung über die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG hinaus zusätzliche Nutzfahrzeuge i. S. des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen, die den dortigen Anforderungen entsprechen. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Angaben des Bieters sind in den Bieterbogen einzutragen.
Neben der Verlängerungsoption sind optional Sonderfahrten (bei Bedarf) zwischen dem Zentrallager und den einzelnen Standorten gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt anzubieten.
Die Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß VgV vergeben. Zunächst werden alle eingereichten Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß den veröffentlichten Zuschlagskriterien gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Sollte aufgrund von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten mehr als ein Bieter auf Rang 1 liegen, wird nach § 18, Abs. 3 - 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren. Sollten wirtschaftlich gleichwertige Angebote vorliegen, haben die Bieter auf Anforderung schriftliche Nachweise gemäß § 18 Abs. 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz vorzulegen.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren und/oder den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) haben bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform DTVP empfohlen, um Mitteilungen und evtl. Änderungen im Vergabeverfahren zu erhalten.
Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführtenSelbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mindestanforderung: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR pro Schaden gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt. Es ist die Bestätigung der Versicherung (nicht älter als 12 Monate) über die aktuell abgeschlossenen Versicherungssummen als Datei U2_Versicherung beizufügen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied beizufügen. Bei nicht ausreichender Versicherungshöhe ist zusätzlich die Erklärung über den Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe im Bieterbogen (Vordruck D1) anzukreuzen und der Versicherungsabschluss im Auftragsfall bei Vertragsschluss nachzuweisen.
Mindestumsatz: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 1,0 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Transportdienstleistungen) nachweisen. Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln anzugeben.Die Umsätze von Bietergemeinschaft werden anschließend addiert. Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe (Vordruck D3) vereinbart wurde.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Angebotes mind. folgende Erfahrungen nachweisen (der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2023 erfolgt sein):Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei Referenzen (= zwei Auftraggeber) über regelmäßige Transporte (mind. fünfmal pro Woche) über einen Zeitraum von mind. einem Jahr zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Angebotes nachweisen. Davon muss mind. eine Referenz den Transport von Gefahrengütern beinhalten. Hinweis: Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren. Falls vorhanden, sollen weitere Informationen zu den Referenzen beigefügt werden (z. B. Referenzbeschreibungen und Auftraggeberbestätigungen).
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens folgende Qualitätsmerkmale nachweisen bzw. bestätigen: Es muss ein Transportkonzept mit mind. folgendem Inhalt vorgelegt werden: Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (Anzahl, Fahrzeugtyp/Modellbezeichnung, Hersteller, Abgasnorm/Schadstoffklasse, CO2-Ausstoß pro Kilometer), Angaben zu der Fahrzeugausstattung (Mindestausstattung: GPS-Tracking, Ladungssicherungssystem für bewegliche Güter, Kommunikationsmöglichkeiten, ggf. Kühlung), Qualitätskonzept im Regelbetrieb inkl. Angaben zur regelmäßigen Wartung und zu den Sicherheitschecks der Fahrzeuge sowie inkl. einem Hygienekonzept zur regelmäßigen Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge. Ein Dokument zur Reinigungsdokumentation ist exemplarisch beizufügen. Weiterhin ist der Nachweis über eine Transportgenehmigung für den innerdeutschen gewerblichen Güterkraftverkehr beizufügen. Es muss zugesichert werden, dass die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung ab dem 01.03.2027 vollständig erbracht werden können. Fehlende Konzepte und / oder Nachweise und / oder Konzepte, deren Inhalt nicht die ordnungsgemäße und / oder nicht den obigen Anforderungen genügende Zustellung der Transportgüter bestätigt, führen zu einem Ausschluss des Angebotes. Hinweis: Falls entsprechende Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht werden, ist die geforderte Qualität auch für diesen zu gewährleisten bzw. durch den Unterauftragnehmer nachzuweisen und zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck D3 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D5 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären. Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck D5 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.