Die Samtgemeinde Ahlden plant den Neubau einer Druckrohrleitung zur Entlastung der vorhandenen Orts-Kanalisation.Alle Erschließungsflächen östlich der Bahn in der Gemeinde Hodenhagen sollen über eine neue, gemeinsame Druckrohrleitung direkt zum Einlaufbauwerk der Kläranlage Hodenhagen (westlich von Hodenhagen zwischen Aller und Ortslage gelegen) zugeführt werden.Anzuschließen sind ein Siedlungsbereich mit ca. 800 bis 1.000 Einwohnern, die Gewerbegebiete Süd und Nord sowie der Serengeti-Park Hodenhagen (Freizeitpark). Es handelt sich um ein Trennsystem, sodass Regenwassereinleitungen nicht zu berücksichtigen sind. Die Leitungslänge des gesamten Druckrohrleitungssystems liegt bei ca. 7 km. Im Siedlungsbereich fällt normales Haushaltsabwasser an, im Gewerbegebiet ebenfalls, hier sind momentan keine produzierenden Betriebe mit einem größeren Wasserverbrauch vorhanden. Auch im Serengeti-Park fällt übliches Siedlungsabwasser mit angeschlossenen Gastronomieabwässern (Fettabscheider) an. Die Baukosten werden derzeit auf ca. 2,6 Mio. EUR netto geschätzt.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:- Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;- Optional: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
Siehe Vergabeunterlagen
Optional zu vergebende Leistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph 4-9 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgte in einem mehrstufigen Prozess. Dieser hat mit einem Teilnahmewettbewerb begonnen, nach welchem sich die Angebotsphase anschloss.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.