Lieferung einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegemaschine inkl. Erstausstattung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Schulungfür das BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH
Vom Auftragnehmer (AN) ist eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine jeweils inkl. Werkzeugerstausstattung zu liefern. Der vom AN zu erfüllende Leistungsumfang umfasst die Lieferung bis zum Aufstellungsort, Montage und Inbetriebnahme der Maschinen sowie die Einweisung, Installation von Software und Schulung. Weiterhin muss ein mind. einjähriger Herstellersupport im Kaufpreis enthalten sein.Weitere Anforderungen an die Lieferung und die zu liefernden Produkte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Lieferanschrift und Angaben zum Aufstellungsort können den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot ist das Leistungsverzeichnis (Datei: D5_Maschinen-BIBA_LV-Stanz-Laser-Maschine_korrigiert) vollständig ausgefüllt einzureichen. Es erfolgt eine Bepunktung der Bewertungskriterien wie in dem Dokument angegeben.Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot ist das Leistungsverzeichnis (Datei: D6_Maschinen-BIBA_LV-Blechbiegemaschine) vollständig ausgefüllt einzureichen. Es erfolgt eine Bepunktung der Bewertungskriterien wie in dem Dokument angegeben.Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.5. Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als ein Bieter auf Rang 1 liegen, wird nach § 18, Abs. 3 - 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren.6. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich im November 2026.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren und/oder den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) haben bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Mitteilungen und evtl. Änderungen im Vergabeverfahren zu erhalten. Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen (außer Vordruck D4). Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 (Datei: D2_Maschinen-BIBA_Unterauftragnehmer) zu erklären.2) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Geforderte Mindeststandards: Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass durch eine Haftpflichtversicherung Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR pro Person und Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR pro Schadensfall gegeben sind. Falls die aktuelle Versicherung nicht die erforderlichen Deckungssummen beinhaltet, muss eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied einzureichen. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen
Geforderte Mindeststandards: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 2,0 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Werkzeugmaschinen gleichwertiger Art) nachweisen. Hinweis: Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen. Die Umsätze von Bietergemeinschaft werden addiert. Die Umsätze eine Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde (siehe Bieterbogen).
Geforderte Mindeststandards: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss seit 2023 mindestens 3 Referenzen über den Verkauf, die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Werkzeugmaschinen mit einem Preis brutto i. H. v. mind. 300.000,00 EUR pro Werkzeugmaschine benennen. Hinweis: Berücksichtigt werden Referenzen der letzten Jahre seit 2023, d. h. die Inbetriebnahmen müssen zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Angebotes abgeschlossen sein. Der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Es reicht, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzkriterien nachweisen kann. Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren (Datei D3_Maschinen-BIBA_Eignungsleihe).
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck D3 (Datei: D3_Maschinen-BIBA_Eignungsleihe) zu erklären.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben. 3) Die Bieter müssen vor Angebotsabgabe zwingend an einer Besichtigung des Aufstellungsstandortes teilgenommen haben. Die Ortsbesichtigung ist im Vordruck D4 vom Bieter und vom Auftraggeber zu bestätigen.