Geforderte Mindestreferenz: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Planung eines digitalen Informations-, Anzeige- oder Besucherleitsystem nachweisen.
Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens werden darüber hinaus Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Planung und Umsetzungsbegleitung eines digitales Informations-, Anzeige- oder Besucherleitsystems gewertet und mit 90 % gewichtet. Die vollständige Wertungsmatrix kann den Vergabeunterlagen in dem Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" unter Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge" entnommen werden.
Hinweise zu den einzureichenden Referenzen (gelten sowohl für die Mindestreferenz als auch für die zur Wertung eingereichten Referenzen):
Die Referenzangaben sind in dem zur Verfügung gestellten Vordruck "Bewerberbogen" zu erbringen. Ausschließlich die in den Referenzblättern des Vordrucks "Bewerberbogen" eingetragenen Referenzen werden gewertet.
Gewertet werden Referenzen seit 2021 (d. h. die beauftragten bzw. gem. Bewertungsmatrix nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2021 und der Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). Der Projektstart kann bereits vor 2021 erfolgt sein.
Gewertet werden Unternehmensreferenzen des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Referenzprojekte, die von einem der vorgesehenen Teammitglieder für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Die Referenzen von Eignungsverleihern werden nur berücksichtigt, wenn die Eignungsleihe gemäß dem zur Verfügung gestellten Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vereinbart wurde.