Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt an ihrem Standort Barbarastraße 7 in Dortmund einen freistehenden Neubau zu errichten. Die erdgeschossige, als Massivbau in Stahlbeton, bauseits, errichtete Halle dient dem Schulungsbetrieb für die Verarbeitung von Kunststoffbauteilen. Der Neubau erhält eine vorgehängte Fassade aus Verblendmauerwerk.
Diese Leistungsbeschreibung erfasst die notwendigen Arbeiten für die Außenanlagen.
Fläche Verbundsteinpflaster Bk 1,8 ca. 900m2
Betonsteinpflaster ca. 200m2Rasenfugenpflaster im Parkplatzbereich ca. 100 m2Aufnehmen und Wiedereinbauen von Pflaster des AG ca. 200 m2Pflanzarbeiten von Hochstämmen 3 St, Strauch 16St und
Staudenpflanzungen inkl. Bodendeckender ca. 900 St inklusive Fertigstellungspflege Kanalbau/Entwässerung:Entwässerungsrinnen ca 116m
Kanäle DN 150 bis DN 250 SW/RW ca. 100mEinsteigsschächte DN100 ca. 3 StErstellung einer Retentionsmulde mit Basisabdichtung und Zuleitungen der Dachentwässerungen mit Grünfläche ca. 100m2
Medienkanaltrassen: Verlegung von Lerrohren ca. 700m und Kabelschächten ca. 5 StAufnahme und Erneuerung im Bestand von Pflaster ca. 85m2 Asphalt ca. 100m2
Das Angebot, welches das beste Preis-/Leistungsverhältnis hat, erhält den Zuschlag.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Fehlende Unterlagen gem. Formblatt 216 werden nachgefordert.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124).Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.