Die Freiwillige Feuerwehr in Efringen-Kirchen ist derzeit auf neun Standorte verteilt. Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass mit der aktuellen Struktur die Einsatzbereitschaft nicht immer zu 100 Prozent gewährleistet werden kann.Im April 2023 wurde daher das Fachbüro Brandschutz Vier mit der Erstellung einer Standortanalyse zur langfristigen Reduzierung der Standortanzahl sowie eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Im Ergebnis der Stu- die und Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ist nunmehr vorgesehen, die neun Standorte der Feuerwehr auf vier zu reduzieren. Die Abteilungen Efringen-Kirchen und Istein bilden den Standort Süd, Blansingen, Welmlingen, Huttingen und Wintersweiler den Standort Nord sowie Egringen und Mappach den Standort Ost. Kleinkems wird zum Standort West.Zielstellung ist der langfristige Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Schaffung eines modernen, sicheren Ar- beitsumfeld für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte.Um dies zu gewährleisten ist als erster Schritt der Neubau eines Feuerwehrhauses südlich des Kernortes an der Isteiner Straße vorgesehen. Zusätzlich soll am Standort eine Rettungswache der Bergwacht errichtet werden.Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Bergwacht zu finden, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Zielstellung des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzepts für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Bergwacht.
Nachdem abgeschlossenen RPW-Wettbewerb erfolgte das Verhandlungsverfahren.
Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung für das Feuerwehrgebäude (Auftraggeber Gemeinde Efringen-Kirchen) sowie das Funktionsgebäude der Bergwacht (Auftraggeber Bergwacht Schwarzwald e.V.) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 8 ebenfalls zu beauftragen.
Eine stufen- und abschnittsweise Beauftragung ist vorgesehen. Die Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Gemeinderat bzw. der Bergwacht.
Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vo-rangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400 Wertungspunkte, der 3. Preisträger 300 Wertungspunkte, der 4. Preisträ-ger 200 Wertungspunkte und der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte.
Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Prä-sentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergebenden Projektziele. Es werden Aussagen zu den jeweils individuellen Hinweisen der Entwürfe aus der Beurteilung des Preisgerichts erwartet.
Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüg-lich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.