Fliesenarbeiten
Leistungsumfang: 5 m2 Wandfliesen an Vorsatzschalen inkl. Abdichtung
Zuschlagskriterium
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:1) gegen § 134 verstoßen hat oder2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.
Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungenzu Ausschlüssen von Vergabeverfahren.
Der Bieter hat mit dem Angebot/Teilnahmeantrag folgende Unterlagen zum Nachweis seiner Eignungeinzureichen:1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit erBauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.2) Eigenerklärung des Unternehmens, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungenausgeführt wurden.3) Eigenerklärung des Unternehmens zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extraausgewiesenem Leitungspersonal.4) Eigenerklärung des Unternehmens über die Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle bzw.Industrie- und Handelskammer.5) Eigenerklärung des Unternehmens, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlichgeregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangelsMasse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.6) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegenund das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegenVorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafevon mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einerGeldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.7) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,ordnungsgemäß erfüllt wurden.8) Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bestehtund die Verpflichtung zur Zahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung, soweit sie der Pflicht zurBeitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.9) Nachweis der Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Tarif nach dem Hessischen VergabeundTariftreuegesetz (HVTG) bzw. bis zum 25. Dezember 2026 alternativ FormblattVerpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt nach dem HVTG10) Formblatt Eigenerklärung Sanktions-VO11) ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, wenn das Angebot von einerBietergemeinschaft abgegeben wird12) ggf. Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, wenn Teile der Leistung anNachunternehmer vergeben werden sollen13) ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, wenn sich derBieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen zum Nachweisseiner Eignung einzureichen:14) Vorlage von mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letztenfünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben:- Referenzauftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber undTelefonnummer;- kurze Beschreibung der Baumaßnahme;- Art der ausgeführten Leistung;- Benennung des Leistungsumfangs;- Angabe des Umfangs der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen;- Auftragssumme;- Ausführungszeitraum;- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.15) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.16) ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchenInsolvenzplanes angegeben wurde.17) ggf. Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A, falls eineErklärung über das Vorliegen eines Ausschlussgrunds gemäß § 6e EU VOB/A vorliegt.18) ggf. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.19) ggf. Eignungsnachweise für den Nachunternehmer gemäß den vorstehenden Ziffern 1-9 und 14-17.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).