I) Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Es werden nur solche Referenzleistungen berücksichtigt, die seit dem 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist für eine Dauer von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten erbracht wurden und alle Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn 1) sie eine Nutzerzahl von mindestens 100 Nutzer hat, 2) der Funktionsumfang mindestens Mail, Kalender, Kontakte und Admin-Oberfläche umfasst. 3) der Auftrag mit einer Open-Source-Lösung umgesetzt wurde.
Jede Referenz wird einzeln bewertet. Jede der zwei Referenzen muss sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine kumulative oder additive Erfüllung der Mindestanforderungen durch mehrere Referenzen ist ausgeschlossen.
II) Der Bieter hat folgende Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise zur IT-Sicherheit zu erbringen:
a) Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
Der Bieter verfügt über ein gültiges Zertifikat nach ISO/IEC 27001 oder ein gültiges ISO-27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz, dessen Geltungsbereich die vertragsgegenständlichen Leistungen umfasst. Eine Kopie des Zertifikats ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
Verfügt der Bieter derzeit noch nicht über ein entsprechendes Zertifikat und wird im Auftragsfall bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
b) Business-Continuity- und Notfallmanagement
Der Bieter verfügt über ein gültiges Zertifikat nach ISO 22301:2019 oder über gleichwertige Nachweise eines implementierten Business-Continuity- bzw. Notfallmanagements gemäß BSI-Standard 200-4, dessen Geltungsbereich die vertragsgegenständlichen Leistungen umfasst. Eine Kopie des Zertifikats bzw. der gleichwertigen Nachweise ist dem Angebot als Anlage beigefügt.
Verfügt der Bieter derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise und wird im Auftragsfall bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vorgelegten Zertifikate und Nachweise vor Zuschlagserteilung zu prüfen. Im Fall einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnahme müssen alle an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen die vorstehenden Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen.
(Formular)