1) Referenzen zu bestimmten Arbeiten:
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenznachweise mit mindestens den nachfolgenden Angaben vorlegen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden.
In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen:
- Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft;
- Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird;
- Bezeichnung des Bauvorhabens;
- Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt;
- Ort der Ausführung (Ort, Straße);
- Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr);
- Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer);
- Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal:
- Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro);
- Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben.
In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben):
- Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind;
- Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden;
- Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat;
- Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde;
- Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde;
- Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde;
- Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde;
- Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde;
- Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste;
- Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;
- Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden;
- Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners);
- Einwilligung des Referenzgebers.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
2) Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz:
Angaben des Bieters:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe jeweils: Jahr und Euro).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.
Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
3) Durchschnittliche jährliche Belegschaft:
Erklärung des Bieters:
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
4) Eintragungen in das Handelsregister:
Erklärung des Bieters:
Ich bin / Wir sind
- im Handelsregister eingetragen;
- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen;
- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen;
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
(Zutreffendes angeben).
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)
- Ich / Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen.
6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)
Ich / Wir erkläre(n), dass
- für mein / unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
- für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 50.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Ich bin / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine qualifizierte (zum Zeitpunkt des Ablauf der Angebotsfrist gültige) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
9.Angaben zur Preisermittlung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot entweder das Formblatt 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - oder das Formblatt 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben dienen dazu, dem Auftraggeber die rechnerische Prüfung der Preisermittlung sowie die Prüfung der Kalkulationsgrundlagen und der Zusammensetzung der angebotenen Preise zu ermöglichen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter / die Bietergemeinschaft zusätzlich das Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise - vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Angaben dienen dazu, dem Auftraggeber die Prüfung der Zusammensetzung einzelner Einheitspreise zu ermöglichen.
10. Abschließende Erklärung:
Mir / Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein / unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ein nicht präqualifiziertes Unternehmen hat mit dem Angebot das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt einzureichen hat.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, soweit der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.