Aufzuganlage - Sanierung der ehem. Bleikristallfabrik Beyer & Co.
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Altenstadt a.d. Waldnaab
Hauptstraße 6
92665
Altendstadt an der Waldnaab
Deutschland
Geschäftsleitung
+49 9602 6331 0
+49 9602 6331 44
asuess@altenstadt-waldnaab.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWQ5

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWQ5/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Das Vergabeverfahren ist Bestandteil des Sanierungsvorhabens der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. - Bereich Connemara.

Das Bauvorhaben befindet sich in der Baptist-Kraus-Straße 5 in 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab. Für das ehemalige Fabrikgelände wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, wonach in einem ersten Schritt der nördliche Bereich zwischen dem Betriebsgelände und der Werksdeponie revitalisiert werden soll.

Für das Sanierungsvorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 218281-2026 am 30. März 2026 veröffentlicht.

Einige Bauleistungen, wie die hier gegenständliche Beschaffung einer Aufzuganlage, wurden einem 20 %-Kontigent gemäß § 3 Abs. 9 VgV zugeordnet und werden im Rahmen nationaler Vergabeverfahren beschafft.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Ausführung und Errichtung einer Aufzuganlage im Hauptgebäude.

Die geschätzte Laufzeit für die Arbeiten beträgt in etwa 6 Monate. Die Laufzeit des Vertrags kann sich je nach Verlauf der Vergabeverfahren verschieben. Die konkreten Angaben zu den Ausführungsfristen sind dem jeweiligen Vergabeverfahren zu entnehmen.

Das Vorhaben wird teilweise aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Ehem. Bleikristallfabrik Beyer & Co.
Baptist-Kraus-Straße 5
92665
Altenstadt an der Waldnaab

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.06.2026. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 01.12.2027.

Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
-vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn;
-vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.

Laufzeit bzw. Dauer

6

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

1) Referenzen zu bestimmten Arbeiten:

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenznachweise mit mindestens den nachfolgenden Angaben vorlegen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden.

In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen:

- Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft;
- Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird;
- Bezeichnung des Bauvorhabens;
- Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt;
- Ort der Ausführung (Ort, Straße);
- Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr);
- Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer);
- Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal:
- Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;
- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro);
- Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben.

In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben):

- Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind;
- Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden;
- Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat;
- Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde;
- Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde;
- Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde;
- Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde;
- Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde;
- Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste;
- Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;
- Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden;
- Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners);
- Einwilligung des Referenzgebers.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

2) Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz:

Angaben des Bieters:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe jeweils: Jahr und Euro).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.

Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

3) Durchschnittliche jährliche Belegschaft:
Erklärung des Bieters:

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

4) Eintragungen in das Handelsregister:

Erklärung des Bieters:

Ich bin / Wir sind
- im Handelsregister eingetragen;
- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen;
- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen;
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
(Zutreffendes angeben).

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)

- Ich / Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen.

6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)

Ich / Wir erkläre(n), dass
- für mein / unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
- für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 50.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:

Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Ich bin / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine qualifizierte (zum Zeitpunkt des Ablauf der Angebotsfrist gültige) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

9.Angaben zur Preisermittlung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot entweder das Formblatt 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - oder das Formblatt 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben dienen dazu, dem Auftraggeber die rechnerische Prüfung der Preisermittlung sowie die Prüfung der Kalkulationsgrundlagen und der Zusammensetzung der angebotenen Preise zu ermöglichen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter / die Bietergemeinschaft zusätzlich das Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise - vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Angaben dienen dazu, dem Auftraggeber die Prüfung der Zusammensetzung einzelner Einheitspreise zu ermöglichen.

10. Abschließende Erklärung:
Mir / Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein / unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Ein nicht präqualifiziertes Unternehmen hat mit dem Angebot das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt einzureichen hat.

Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, soweit der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.11.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise -nachzureichen, zu vervollständigen oder - mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen - zu korrigieren. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (§ 16a Abs. 1 VOB/A).

Inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert.

Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Nr. 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen (§ 16a Abs. 2 VOB/A).

Die Nachforderung von fehlenden Preisangaben wird gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen; das bedeutet auch, dass fehlende Preisangaben im Leistungsverzeichnis nicht nachgefordert werden.

Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a Abs. 4 VOB/A).

Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a Abs. 5 VOB/A).

Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Bindefrist des Angebots

09.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.11.2026 10:00 Uhr

Auf der Vergabeplattform (DTVP)

Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1) Bietergemeinschaften:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Hierfür hat die Bietergemeinschaft das Formblatt 234 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

2) Eignungsverleihende Unterauftragnehmer:

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (= eignungsverleihende Unterauftragnehmer) zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer);

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer).

3) Unterauftragsvergabe:

Der Bieter hat in seinem Angebot die Leistungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (= Nachunternehmerleistungen von (reinen) Unterauftragnehmern), in dem Formblatt 233 anzugeben.

Bei einem entsprechenden Einsatz von anderen Unternehmen (= reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Namen der Nachunternehmer zu benennen (vgl. Formblatt 233);

- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer);

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer).

4) Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten: Erhebung von Daten zur Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten:

Der Bieter, der nach Abschluss der Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers die Angaben zu seinen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Die Vorlage hat vollständig und unter Verwendung des von dem Auftraggeber bereitgestellten Formulars zu erfolgen. Die Angaben müssen folgende Daten enthalten:
- Vorname(n);
- Nachname;
- Geburtsdatum;
- Steuer-Identifikationsnummer.

Sofern Unteraufträge im Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro (netto) von dem Bieter vergeben werden, hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben vorzulegen:

- Unternehmensname;
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Werden die geforderten Angaben nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

5) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn/sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019).

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

6) Weitere Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit der Abgabe des Angebots Folgendes zu erklären:
- ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
- mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
- ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)" geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
- das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
- ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
- ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

7) Hinweis zu Formvorgaben:

Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.

8) Hinweis zur Preisermittlung

Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Im Falle von Widersprüchen geht die in dem Leistungsverzeichnis angegebene Angebotssumme (brutto) vor.

9) Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung das Formblatt 127 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
+49 981531277
+49 981531837
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
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