Verfahrensangaben

Rahmenvertrag zur Lieferung von Verbrauchsartikeln im Bereich der Persönlichen Sch...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.11.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Düsseldorf AG
DE 811365006
Höherweg 100
40233
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Stadtwerke Düsseldorf AG
jkraus@swd-ag.de
+49 (0)211 821 2748

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

18143000-3
18141000-9
18444110-7
33735100-2
35111100-6
33741200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsgerechte Lieferung von Verbrauchsartikeln der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die Stadtwerke Düsseldorf AG. Beispielsweise: Augenschutz, Atemschutz, Handschuhe, Hautschutz, Kopfschutz.

Ziel ist die Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zuverlässigen und bedarfsgerechten Versorgung des Auftraggebers mit den entsprechenden Verbrauchsmaterialien unter Berücksichtigung möglichst kurzer Lieferzeiten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Beschaffung und Bestellabwicklung erfolgt einerseits über einen statischen Exklusivkatalog auf einem elektronischen Online-Marktplatz (Beschaffungsplattform Unite) und andererseits erfolgt die Beschaffung und Bestellabwicklung für Lagermaterial (zentrale Anlieferung) über Rahmenvertragsabrufe (Bestellungen).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher unter anderem, die vertraglich vereinbarten Artikel einschließlich der erforderlichen Produktinformationen und der vereinbarten Preise in dem o.g. elektronischen Katalog bereitzustellen und dessen Anbindung während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen.

Die Anlieferung erfolgt zu den Standorten des Auftraggebers im Stadtgebiet Düsseldorf. Hauptanlieferstelle ist die Straße Höherweg 200 in 40233 Düsseldorf.

Zudem soll der Auftragnehmer fallweise die Möglichkeit von Vor-Ort-Beratungsterminen zu ausgewählten Produkten der Arbeitssicherheit / PSA an den Standorten des AG bieten.

Umfang der Auftragsvergabe

1.200.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Rahmenvereinbarung hat eine Erstlaufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung bis zu zweimal um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt somit sechs Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Anlieferung an das Zentrallager, Höherweg 200, 40233 Düsseldorf oder an weitere Standorte des AG im Stadtgebiet.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu "Zuschlagskriterien": Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Vergabe wird nach Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Die Grundlage dafür ist das Vergabevolumen auf Basis der Schätzmengen des vorgegebenen Wertungswarenkorbes (Hauptartikel) unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien und der weiteren Randprodukte. Der Warenkorb wird mit der späteren Anfrage über das Portal für präqualifizierte Bieter bereitgestellt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZMWSC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen bzw. Produkte/Hersteller abgedeckt werden können.
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann.
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein.
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
14) Referenzliste der Abwicklung über E-Procurementlösungen (vgl. Anbindung Elektronische Marktplätze) über ähnliche Volumina wie das in dieser Bekanntmachung genannte (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers) und Bestätigung durch Eigenerklärung gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11), dass die Abwicklung über einen elektronischen Puch-Out-Katalog auf der Plattform der Firma Unite erfolgen kann.
15) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
16) Bestätigung Supplier Code of Conduct SWD gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) oder eines Code of Conducts, der die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "LkSG" erfüllt.

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

17) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001
18) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt "Eintragung in das Handelsregister" und dem Punkt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfüllt.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.
Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist.
Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung