Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsgerechte Lieferung von Verbrauchsartikeln der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die Stadtwerke Düsseldorf AG. Beispielsweise: Augenschutz, Atemschutz, Handschuhe, Hautschutz, Kopfschutz.
Ziel ist die Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zuverlässigen und bedarfsgerechten Versorgung des Auftraggebers mit den entsprechenden Verbrauchsmaterialien unter Berücksichtigung möglichst kurzer Lieferzeiten.
Die Beschaffung und Bestellabwicklung erfolgt einerseits über einen statischen Exklusivkatalog auf einem elektronischen Online-Marktplatz (Beschaffungsplattform Unite) und andererseits erfolgt die Beschaffung und Bestellabwicklung für Lagermaterial (zentrale Anlieferung) über Rahmenvertragsabrufe (Bestellungen).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich daher unter anderem, die vertraglich vereinbarten Artikel einschließlich der erforderlichen Produktinformationen und der vereinbarten Preise in dem o.g. elektronischen Katalog bereitzustellen und dessen Anbindung während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen. Die Anlieferung erfolgt zu den Standorten des Auftraggebers im Stadtgebiet Düsseldorf. Hauptanlieferstelle ist die Straße Höherweg 200 in 40233 Düsseldorf.
Zudem soll der Auftragnehmer fallweise die Möglichkeit von Vor-Ort-Beratungsterminen zu ausgewählten Produkten der Arbeitssicherheit / PSA an den Standorten des AG bieten.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Erstlaufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung bis zu zweimal um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt somit sechs Jahre.
Anlieferung an das Zentrallager, Höherweg 200, 40233 Düsseldorf oder an weitere Standorte des AG im Stadtgebiet.
Ergänzung zu "Zuschlagskriterien": Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Die Vergabe wird nach Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Die Grundlage dafür ist das Vergabevolumen auf Basis der Schätzmengen des vorgegebenen Wertungswarenkorbes (Hauptartikel) unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien und der weiteren Randprodukte. Der Warenkorb wird mit der späteren Anfrage über das Portal für präqualifizierte Bieter bereitgestellt.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben zum Verfahren:Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2) Organigramm der Unternehmensstruktur3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen bzw. Produkte/Hersteller abgedeckt werden können.4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann.9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein.11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)14) Referenzliste der Abwicklung über E-Procurementlösungen (vgl. Anbindung Elektronische Marktplätze) über ähnliche Volumina wie das in dieser Bekanntmachung genannte (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers) und Bestätigung durch Eigenerklärung gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11), dass die Abwicklung über einen elektronischen Puch-Out-Katalog auf der Plattform der Firma Unite erfolgen kann.15) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)16) Bestätigung Supplier Code of Conduct SWD gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) oder eines Code of Conducts, der die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "LkSG" erfüllt.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
17) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 900118) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt "Eintragung in das Handelsregister" und dem Punkt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfüllt.
Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist. Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss.