17) Der Bewerber hat mindestens zwei geeignete Referenzen über Planungsleistungen für Neubauprojekte im Bereich der thermischen Verwertung nachzuweisen. Anerkannt werden der Neubau oder Ersatzneubau von Müllverbrennungsanlagen, Müllheizkraftwerken, Ersatzbrennstoffkraftwerken oder Heizkraftwerken zur thermischen Verwertung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen.
18) Mindestens eine Referenz muss den Neubau oder Ersatzneubau einer vollständigen thermischen Verfahrenslinie einschließlich der hierfür erforderlichen Hoch- und Ingenieurbauwerke, Gründungen sowie Medien- und Infrastrukturanschlüsse umfassen. Die Referenz muss grundsätzlich eine Durchsatzleistung von mindestens 100.000 t/a aufweisen. Eine geringere Durchsatzleistung kann anerkannt werden, wenn die technische und genehmigungsrechtliche Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Vorhaben nachvollziehbar dargestellt wird.
19) Die Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die wesentliche Planungsleistungen aus den folgenden Bereichen belegen: Konzept-, Grundlagen-, Vor- oder Entwurfsplanung; Genehmigungsplanung; Ausschreibungsplanung und Vergabeunterstützung; Koordination, Prüfung und Überwachung der Ausführungsplanung; Fertigungs-, Bau- und Montageüberwachung; Inbetriebsetzungskoordination und Abnahmebegleitung, sowie die übergreifende Koordination und Steuerung der Planungs- und Realisierungsleistungen.
20) Berücksichtigt werden Referenzen, bei denen wesentliche der vorgenannten Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre erbracht wurden oder noch erbracht werden. Bei noch laufenden Referenzprojekten muss mindestens die Genehmigungs- oder Ausschreibungsplanung abgeschlossen sein. Für mindestens eine Referenz müssen darüber hinaus die Realisierungsbegleitung und die Inbetriebsetzungs- oder Abnahmebegleitung abgeschlossen sein.
21) Projekte können in Deutschland, der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich liegen. Für Anlagen außerhalb Deutschlands ist die Vergleichbarkeit mit den wesentlichen technischen, umweltrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen der 17. BImSchV darzustellen.
22) Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen: Projektbezeichnung; Standort und Land; Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner; Bearbeitungszeitraum und Projektstatus; Art des Neubauprojekts; Brennstoff beziehungsweise Abfallart; Durchsatzleistung und thermische Leistung; Anzahl und Umfang der Verfahrenslinien; wesentliche verfahrens-, energie- und bautechnische Anlagenteile; Vergabe- und Realisierungsmodell; konkret erbrachte Planungs- und Überwachungsleistungen; Rolle und Verantwortungsumfang des referenzgebenden Unternehmens; bei ausländischen Referenzen die Darstellung der Vergleichbarkeit mit der 17. BImSchV darzustellen.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
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