Verfahrensangaben

Generalplanung Neubau Müllverbrennungsanlage

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.10.2026
02.11.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Düsseldorf AG
DE 811365006
Höherweg 100
40233
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Stadtwerke Düsseldorf AG
swilms@swd-ag.de
0211 821 2379

Angaben zum Auftraggeber

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Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadtwerke Düsseldorf AG (nachfolgend auch "AG" oder "Auftraggeber" genannt) plant den Neubau einer thermischen Abfallbehandlungsanlage (nachfolgend "Anlage" genannt). Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb einer neuen Verbrennungslinie für die Verbrennung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen inkl. Turbine und Wärmeauskopplung (Energieteil) sowie eine Option auf die Errichtung einer Carbon-Capture-Anlage am gleichen Standort. Die Errichtung und der Betrieb erfolgt durch den AG oder eine Projektgesellschaft, an der der AG beteiligt ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Verbrennungslinie soll auf dem Gelände benachbart der bestehenden Anlage mit einer Kapazität von ca. 200.000 Tonnen pro Jahr angeordnet werden.
Der Neubau erfolgt parallel zum Betrieb der bestehenden Anlage, die erst nach abgeschlossener Inbetriebnahme der Neuanlage stillgelegt wird. Die technische Machbarkeit wurde bereits geprüft. Für den Neubau wird hiermit die gesamte Projektplanung im Rahmen eines Generalplanervertrags ausgeschrieben. Der Umfang der Planungsleistungen wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zum Erreichen des Neubaus notwendig sind (z.B. Überprüfung der Studien, Vor- und Entwurfsplanung, Ausschreibungsplanung, Vergabeunterstützung, Genehmigungsplanung, Detailplanung- und Ausführungsplanung, Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation, Bauoberleitung, Bauüberwachung, Inbetriebsetzungskoordination, Begleitung des Probebetriebs und der Leistungsfahrten, Schulungen, Terminplanung- und Steuerung, Abnahmen mit Abwicklung von Restpunkten). Sie umfasst die Leistungsphasen 1 - 8 in Anlehnung an die HOAI.
Die neue Verbrennungsanlage soll voraussichtlich 2032 den kommerziellen Betrieb aufnehmen. Der zwischen dem AG und dem Auftragnehmer (nachfolgend auch "AN" genannt) abzuschließende Generalplanervertrag wird eine Laufzeit bis zum Abschluss der beauftragten Leistungsphasen haben. Dies ist nach bisheriger Einschätzung voraussichtlich der 31.12.2032. Eine Verlängerung des Vertrags ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Bei dem Vorhaben ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen durchzuführen. Die erste Stufe "Stufe 1" umfasst die Grundlagenermittlung und Vorplanung. Die zweite Stufe "Stufe 2" enthält die Entwurfsplanung. In der dritten Stufe "Stufe 3" folgt die Genehmigungsplanung. Die vierte Stufe "Stufe 4" beinhaltet die Vorbereitung der Vergabe. Mit "Stufe 5" folgt die Mitwirkung an der Vergabe, die Ausführungsplanung, die Bauüberwachung inkl. der Realisierung mit Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation, Bauoberleitung bis zur Inbetriebsetzung und Abnahme inkl. Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung sowie Steuerung von Restpunkten. Der AG behält sich vor, die Stufe 4 zeitlich vor der Stufe 3 zu beauftragen.
Der AG ist nicht verpflichtet, die nächste Stufe zu beauftragen. Die Beauftragung der Stufen erfolgt außerdem nur dann, wenn die zuständigen Gremien des AG dieser zustimmen. Der AN kann bei Versagung der Bewilligung/Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.
Der AG ist ferner berechtigt, den Generalplanervertrag ohne Zustimmung des AN auf die Projektgesellschaft zu übertragen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2027
31.12.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu "Zuschlagskriterien" Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZMVUX

Einlegung von Rechtsbehelfen

"Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Ergänzung zu ""Nachforderung"": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt."

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

"2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein.
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
13) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
15) Bestätigung Supplier Code of Conduct SWD gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) oder eines Code of Conducts, der die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "LkSG" erfüllt
16) Bestätigung Vertraulichkeitserklärung ISMS für Bieter, Lieferanten und/oder Dienstleister gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen."

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

17) Der Bewerber hat mindestens zwei geeignete Referenzen über Planungsleistungen für Neubauprojekte im Bereich der thermischen Verwertung nachzuweisen. Anerkannt werden der Neubau oder Ersatzneubau von Müllverbrennungsanlagen, Müllheizkraftwerken, Ersatzbrennstoffkraftwerken oder Heizkraftwerken zur thermischen Verwertung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen.

18) Mindestens eine Referenz muss den Neubau oder Ersatzneubau einer vollständigen thermischen Verfahrenslinie einschließlich der hierfür erforderlichen Hoch- und Ingenieurbauwerke, Gründungen sowie Medien- und Infrastrukturanschlüsse umfassen. Die Referenz muss grundsätzlich eine Durchsatzleistung von mindestens 100.000 t/a aufweisen. Eine geringere Durchsatzleistung kann anerkannt werden, wenn die technische und genehmigungsrechtliche Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Vorhaben nachvollziehbar dargestellt wird.

19) Die Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die wesentliche Planungsleistungen aus den folgenden Bereichen belegen: Konzept-, Grundlagen-, Vor- oder Entwurfsplanung; Genehmigungsplanung; Ausschreibungsplanung und Vergabeunterstützung; Koordination, Prüfung und Überwachung der Ausführungsplanung; Fertigungs-, Bau- und Montageüberwachung; Inbetriebsetzungskoordination und Abnahmebegleitung, sowie die übergreifende Koordination und Steuerung der Planungs- und Realisierungsleistungen.

20) Berücksichtigt werden Referenzen, bei denen wesentliche der vorgenannten Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre erbracht wurden oder noch erbracht werden. Bei noch laufenden Referenzprojekten muss mindestens die Genehmigungs- oder Ausschreibungsplanung abgeschlossen sein. Für mindestens eine Referenz müssen darüber hinaus die Realisierungsbegleitung und die Inbetriebsetzungs- oder Abnahmebegleitung abgeschlossen sein.

21) Projekte können in Deutschland, der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich liegen. Für Anlagen außerhalb Deutschlands ist die Vergleichbarkeit mit den wesentlichen technischen, umweltrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen der 17. BImSchV darzustellen.

22) Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen: Projektbezeichnung; Standort und Land; Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner; Bearbeitungszeitraum und Projektstatus; Art des Neubauprojekts; Brennstoff beziehungsweise Abfallart; Durchsatzleistung und thermische Leistung; Anzahl und Umfang der Verfahrenslinien; wesentliche verfahrens-, energie- und bautechnische Anlagenteile; Vergabe- und Realisierungsmodell; konkret erbrachte Planungs- und Überwachungsleistungen; Rolle und Verantwortungsumfang des referenzgebenden Unternehmens; bei ausländischen Referenzen die Darstellung der Vergleichbarkeit mit der 17. BImSchV darzustellen.

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

23) Nachzuweisen sind ferner ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig sowie ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN ISO 45001, SCC, BG-Gütesiegel oder gleichwertig. Bei mehreren beteiligten Unternehmen ist die Zusammenführung zu einem einheitlichen projektspezifischen Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagement darzustellen.

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Rechtsform des Bieters

"Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt ""Eintragung in das Handelsregister"" und dem Punkt ""Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen"" erfüllt.
"

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

"Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.
Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist.
Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss."

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung