Verfahrensangaben

Qualifizierungssystem Aktivkohlereaktivierung Stadtwerke Düsseldorf AG

VO: SektVO Vergabeart: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.09.2027 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Düsseldorf AG
DE 811365006
Höherweg 100
40233
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Stadtwerke Düsseldorf AG
jkraus@swd-ag.de
+49(0)211 821 2748

Angaben zum Auftraggeber

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Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

24954200-8
24954100-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abholung, Reaktivierung, Auffüllen der Verlustmenge mit Frischkohle und Wiederanlieferung

Beschreibung:
Abholung erschöpfter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30 mesh in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inklusive Ausgleich des Abbrandverlustes mit der durch den AG freigegebenen Frischkohle und Wiederanlieferung.

Die Gesamtdauer einer Qualifizierung beläuft sich auf ca. 12-15 Monate. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung darf ein neuer, bisher nicht qualifizierter Lieferant an dem nächstmöglichen Bieterverfahren teilnehmen. Der AG behält sich vor, vor dem Beginn der Qualifizierung mit dem Bewerber einen Abgleich zur Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit seines Angebotes zu machen. Offensichtlich unwirtschaftliche oder schwer umsetzbare Angebote (z.B. aufgrund logistischer Herausforderungen) können von dem aufwändigen Qualifizierungsverfahren ausgeschlossen werden.

Weitere Punkte:

Speditionsleistungen:
- Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch).
- Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. Die zum Transport eingesetzten Silofahrzeuge dürfen ausschließlich für Trinkwasserkohlen genutzt werden.

Logistik:
- zwei Filter/Woche möglich
- Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen
- Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit:
Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (mindestens ISO 9001 und ISO 14001)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.:

- Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm)
- Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 %
- Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein
- Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W 239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben.
- Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen.

Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben:
- Korngrößenverteilung nach EN 12902
- Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1
- Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.)
- Kugelhärte nach EN 12915-1
- Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung)
- Aschegehalt nach EN 12902
- Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust)
- Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle

Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können.

Frische Kornaktivkohle als Make-Up Kohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Kokosnussschalen-Basis oder auf Basis reagglomerierter Steinkohle (beide Typen werden vom AG abgeprüft) als Makeup-Kohle für Reaktivierungen mit folgenden Eigenschaften (alle Angaben beziehen sich auf die DIN EN 12902 bzw. DIN EN 12915)
- Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m)
- Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902
- Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1)
- Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1
- Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902
- Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1
- Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902
- Wassergehalt bei Anlieferung max. 5%
- Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902
- maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser
- Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen.
Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden.
Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden").
Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W 239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk.

Verfahren zur Freigabe des Reaktivierungsprozesses und der Frischkohle als Make-Up-Kohle:

Stufe 1 "Teilnahmeantrag": Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen.

Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um physikalisch-chemische Analysen, Adsorptionstests und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Darüber hinaus Durchführung diverser Analysen durch den AG bzw. im Auftrag des AG.

Stufe 3a: In Stufe 3a behält der AG sich das Recht vor, eine Filterfüllung Frischkohle zum Marktpreis zu erwerben und unter Betriebsbedingungen zu testen. Darüber hinaus kann ein Audit im Betrieb des Bewerbers vorgenommen werden.

Stufe 3b: In Stufe 3b behält der AG sich das Recht vor, eine Reaktivierung der Kohle vom Bewerber durchführen zu lassen und ein Audit im Betrieb des Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DEA11

Wasserwerke des AG im Stadtgebiet Düsseldorfs.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu "Zuschlagskriterien": Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Voraussichtlich jährliche Vergabe durch separates Ausschreibungsverfahren nach erfolgreichem Bestehen des Qualifizierungssystems (geschlossener Bieterkreis).

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZMVSX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

567802-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können. Ergänzend dazu ein aktuelles Produktdatenblatt und eine aktuelle Chargenanalyse der Frischkohle, welche als Make-Up-Kohle zum Einsatz kommen würde gem. Spezifikation des AG.
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung (1800-3600m³ Volumen) abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein.
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)
14) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen Materialien, aus der hervorgeht, dass Erfahrungen im Trinkwasserbereich bestehen (Aktivkohle zur Adsorption im Festbettfilter).
15) Bestätigung Supplier Code of Conduct SWD gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11) oder eines Code of Conducts, der die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "LkSG" erfüllt
16) Bestätigung Vertraulichkeitserklärung ISMS für Bieter, Lieferanten und/oder Dienstleister gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

17) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

18) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001

Finanzierung

Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt "Eintragung in das Handelsregister" und dem Punkt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfüllt.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.
Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist.
Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung