1. Einige Auftragsmerkmale und Vertragsbedingungen dienen der Umsetzung der Bestimmungen des Zuwendungsbescheides für das Projekt. Diese Merkmale und Bedingungen sind nicht verhandelbar im Rahmen des Verfahrens.
2. Bereits mit dem Erstangebot sind eine
- Darstellung der Methodik und Arbeitsweise (als Anlage A2) und
- Darstellung des Zeitplans sowie der Kostenstruktur (als Anlage A3)
einzureichen. Der Umfang darf fünf Seiten (Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten; kürzere Darstellungen können ausreichend sein. Es wird für die Arbeitsweise vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer über die Software VP-Info verfügt und das bestehende Kataster für die Planung übernimmt; das ist zu bestätigen. Die Darstellung des Zeitplans muss plausibel erkennen lassen, dass der Endtermin für den Abschluss der Leistungen eingehalten wird. Beide Darstellungen werden nicht auf der Grundlage qualitativer Wertungskriterien bewertet. Jedoch kann eine als unplausibel oder aus anderen Gründen als ungenügend bewertete Darstellung der Grund für einen Angebotsausschluss sein.
3. Dieses Verfahren fällt nicht in den Anwendungsbereich vergaberechtlicher Vorschriften des GWB und der VgV, weil der EU-Schwellenwert für Dienst- und Lieferleistungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 GWB) nach der Schätzung des Auftraggebers zum Auftragswert nicht erreicht wird. Das Verfahren fällt in den Anwendungsbereich der UVgO.
Für Rechtsbehelfsverfahren ist auf dieser Grundlage nicht die örtlich zuständige Vergabekammer die zuständige Stelle, sondern das Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück, an das ggf. ein Antrag auf Erlass einer Anordnung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Grundlage der Zivilprozessordnung zu stellen ist.