Die Hempelmann Tankstellen- und Waschstraßenbetriebe GmbH aus Hiddenhausen will auf ihrem Betriebsgelände an der Bünder Straße 184 in Hiddenhausen eine Wasserstofftankstelle als Plug-&-Play-System errichten. Das Vorhaben ist ein Umsetzungsprojekt "Lokal-regionale Wasserstofftankstelle" und wird über die Förderrichtlinie "Zukunft Region" des BMWK gefördert.
Beschafft wird ein mobiles Tanksystem aus einem Tankcontainer und einem stationären Tankstellencontainer. Die Anlage betankt Heavy-Duty-Fahrzeuge wie Busse, Lkw und Baumaschinen mit mindestens 350 bar und soll rund um die Uhr betrieben werden können. Der Auftrag umfasst Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, eine Bedienerschulung sowie Wartung und Service für sechs Jahre. Gewünschter Liefertermin ist der 31.08.2027.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Wasserstofftankstelle als Plug-&-Play-System. Sie wird auf dem Betriebsgelände der Hempelmann Tankstellen- und Waschstraßenbetriebe GmbH an der Bünder Straße 184 in Hiddenhausen errichtet. Beschafft wird ein mobiles Tanksystem aus einem Tankcontainer (TC) und einem stationären Tankstellencontainer (TS). Es betankt Busse, Lkw und Baumaschinen mit mindestens 350 bar.Der Auftrag umfasst:-Lieferung und Aufstellung der Container einschließlich Erdungs- und Blitzschutzanlage-Inbetriebnahme und Bedienerschulung-Unterstützung beim Erlaubnisverfahren nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 BetrSichV-Wartung über sechs JahreVergeben wird zum Pauschalpreis. Die Beton- und Tiefbauarbeiten führt der Auftraggeber selbst aus.Mindestanforderungen:- Überströmprinzip mit mindestens 300 bar im TC und 450 bis 500 bar in der TS- Betankung nach SAE J2601/J2601-2, 24/7-Betrieb- Fernüberwachung und eichfähige Mengenmessung- Anschluss höchstens 400 V/63 A- TS: 40-Fuß-Container oder kleiner, Speicher mit mindestens 150 kg- TC: 20-Fuß-Container oder kleiner, Speicher mit mindestens 380 kg- Baumusterzulassung als MEGC nach RL 2010/35/EU und ADRDie weiteren Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis mit Anlagen (Anlagen B1 und B1-1 bis B1-5). Das Vorhaben wird über die Förderrichtlinie "Zukunft Region" des BMWK gefördert. Gewünschter Liefertermin ist der 30.06.2027.
Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des Werkvertrages, als Gegenleistung für die (abgenommene) Lieferung, Übereignung und Inbetriebnahme der Anlage
Kosten der Wartung der Anlage nach Maßgabe des Wartungsvertrages
Der angebotene Liefertermin im Zeitraum zwischen dem gewünschten Termin am 30.08.2027 (höchste Punktzahl) und dem spätesten zugelassenen Termin, der 10 Wochen später liegt (0 Punkte)
1. Das Verfahren fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich vergaberechtlicher Vorschiften der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen der Verwendung der Fördermittel sind bei der Vergabe von Aufträgen die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungsempfängers anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten. Im vorliegenden Fall ist daher § 75a GO NRW anzuwenden. Hiernach hat die Vergabe von Aufträgen wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu erfolgen.2. Rechtsverstöße können wegen dieser Einordnungen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nicht vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Vielmehr ist Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu suchen.
Das Verhandlungsverfahren wird ohne einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Verzicht auf einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtlich zulässig, weil § 75a GO NRW nur eine wirtschaftliche, effiziente und sparsame Vergabe unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz vorschreibt. Diese Grundsätze sind durch die gewählte Verfahrensart eingehalten.Der Ablauf und die Merkmale des Verfahrens sind in der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten beschrieben.
Da das Verfahren nicht in den sachlichen Anwendungsbereich vergaberechtlicher Vorschiften der Vergabeverordnung (VgV) fällt, können Rechtsverstöße nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Vielmehr ist Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu suchen. Das zuständige ordentliche Gerichte sinddas Amtsgericht Herford:- Auf der Freiheit 7, 32052 Herford- Telefon: 05221 166-0- Fax: 05221 166-112- E-Mail: poststelle@ag-herford.nrw.deoder das Landgericht Bielefeld- Niederwall 71- 33602 Bielefeld- Telefon: (0521) 549-0- Fax: (0521) 549-1026- E-Mail: poststelle@lg-bielefeld.nrw.de
Der Auftraggeber entscheidet über die Nachforderung von Unterlagen auf der Grundlage von § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen.
Auszug aus dem Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register, in dem der Rechtsträger der Bieterunternehmens erfasst ist, im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate (als Anlage 2 zum Erstangebot)
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio, als Eigenerklärung (Vordruck 1 des Formulars Erstangebot)
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. die Voraussetzungen einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, als Eigenerklärung (Vordruck 2 des Formulars Erstangebot)
Vorlage der (Konzern-)Jahresabschlüsse der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre (als Anlage 3 zum Erstangebot)
Eigenerklärung oder Nachweis des Versicherungsträgers zum Bestehen des Versicherungsschutzes (spätestens mit Bezug auf den Leistungsbeginn) mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (Vordruck 3 des Formulars Erstangebot)
Eigenerklärungen: 2 Referenzen zu vergleichbaren Projekten des Bieters, als vergleichbare Leistungen werden Leistungen verstanden, deren Merkmale den wesentlichen Merkmalen der hier ausgeschriebenen Lieferleistungen entsprechen. Die Referenzleistungen dürfen nicht älter sein als 5 Jahre, bezogen auf den Abschluss der Projekte (Vordruck 4 des Formulars Erstangebot und ggf. ergänzend als Anlage dazu)
Eigenerklärung des Bieters zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Vordruck 5 des Formulars Erstangebot). Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigeneklärung zum Russland-Sanktionspaket nur einmal für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.