Rahmenvertrag über klebetechnische Instandsetzungsleistungen (Fugensanierung und Scheibenwechsel einschließlich Unfallinstandsetzung) an Straßenbahnen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG für eine Laufzeit von vier Jahren.
Gegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer über klebetechnische Instandsetzungsleistungen an den Straßenbahnen der Typen NGT D12 DD, NGT D8 DD, NGT 6 DD ER, NGT 6 DD ZR und NGT 8 DD. Die Leistung umfasst die Fugensanierung (Erneuerung der Sichtfugen) und den Austausch von Fahrzeugscheiben einschließlich Verklebung im Rahmen der Hauptinstandsetzung.
Mengen: Der Auftraggeber sichert eine Mindestabnahme von 50 Fahrzeugen zu. Die Höchstmenge beträgt 79 Fahrzeuge (geplant: 2027 20, 2028 21, 2029 21, 2030 17 Fahrzeuge). Die Anzahl der je Fahrzeug zu tauschenden Scheiben richtet sich nach dem Bedarf.
Option: Zusätzlich können Unfallinstandsetzungen an allen genannten Fahrzeugtypen sowie am NGT DX DD abgerufen werden, begrenzt auf höchstens 100 Scheiben und 60 Einsätze über die Vertragslaufzeit (Schätzmenge rund 12 Scheiben in 8 Einsätzen pro Jahr).
Die Leistungen werden auf den Betriebshöfen Gorbitz und Trachenberge in Dresden erbracht. Scheiben, Klebstoff (Sika-Klebesystem) und Klebepistolen stellt der Auftraggeber bei. Eingesetzt werden darf ausschließlich Personal mit Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher. Vergütet wird nach Einheitspreisen je laufendem Meter Sichtfuge, je Scheibe und je Einsatz. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Einheitspreis je laufendem Meter Sichtfuge gemäß Preisblatt (Anlage_02), Abschnitt 1. Bewertung gemäß Ziffer 5.12 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Summe der Einheitspreise der Positionen 2.1 bis 2.7 gemäß Preisblatt (Anlage_02), Abschnitt 2. Bewertung gemäß Ziffer 5.12 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Pauschalpreis je Einsatz gemäß Preisblatt (Anlage_02), Abschnitt 3. Bewertung gemäß Ziffer 5.12 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Option Unfallinstandsetzung: Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit nach Bedarf Unfallinstandsetzungen (Austausch einzelner Scheiben einschließlich Verklebung) an allen Fahrzeugtypen der Grundleistung sowie am Typ NGT DX DD abrufen. Die Option ist auf höchstens 100 Scheiben und 60 Einsätze über die Vertragslaufzeit begrenzt (Schätzmenge rund 12 Scheiben in 8 Einsätzen pro Jahr). Vergütet wird zu den Einheitspreisen des Preisblatts. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird nicht begrenzt. Alle geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestabnahme von 50 Fahrzeugen zu (Höchstmenge 79 Fahrzeuge). Bei Unterschreitung erhält der Auftragnehmer je nicht abgerufenem Fahrzeug einen pauschalen Ausgleich nach Ziffer 3.2 des Rahmenvertrags. Der Rahmenvertrag enthält eine Preisgleitregelung (Ziffer 6.4 bis 6.7).
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal www.dtvp.de. Teilnahmeanträge und Angebote sind in Textform über das Vergabeportal einzureichen.
Zweistufiges Verfahren. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber anhand der Teilnahmeanträge geprüft. Die Zahl der Bewerber wird nicht begrenzt. Alle geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Über die Erstangebote wird in einer Verhandlungsrunde verhandelt (schriftlich und / oder in Verhandlungsgesprächen), weitere Runden bleiben vorbehalten. Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert, über das nicht mehr verhandelt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Nicht verhandelbar sind die Mindestanforderungen sowie die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Zuschlag kann frühestens zehn Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB auf elektronischem Weg erteilt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit er erst nach wirksamer Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen.
Nachforderung nach Maßgabe von Ziffer 3.7 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (klebetechnische Verglasungs- und Abdichtungsleistungen an Fahrzeugen, z. B. Scheibenwechsel sowie Fugen- und Dichtarbeiten an Schienen- oder Straßenfahrzeugen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 300.000 EUR netto pro Jahr. Nachweis durch Eigenerklärung (Vordruck_V02), geeignete Nachweise auf Verlangen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zusammengerechnet.
Mindestens zwei Referenzen über klebetechnische Instandsetzungsleistungen (Scheibenwechsel und / oder Fugensanierung) an Schienenfahrzeugen aus den letzten fünf Jahren (Vordruck_V05)
Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiges zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (Kopie des Zertifikats)
Mindestens zwei Mitarbeitende mit einer Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher, die während der gesamten Vertragslaufzeit vorgehalten werden. Nachweis durch Qualifikationsnachweise (z. B. Zertifikate, Diplome) und Eigenerklärung (Vordruck_V02)
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht (Eigenerklärung, Vordruck_V02)
Vergütung nach Einheitspreisen des Preisblatts (je laufendem Meter Sichtfuge, je ausgetauschter Scheibe und je Einsatz). Abrechnung je Einzelabruf nach Abnahme durch Gegenzeichnung des Leistungsnachweises. Rechnungen sind elektronisch unter Angabe der Bestellnummer zu stellen. Zahlungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DVB AG (Anlage_07). Die Einheitspreise können ausschließlich nach der Preisgleitregelung des Rahmenvertrags (Ziffer 6.4 bis 6.7) angepasst werden. Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen.
Bietergemeinschaften haften im Auftragsfall als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch und benennen ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter (Vordruck_V06)
Ausführung auf den Betriebshöfen Gorbitz oder Trachenberge in Dresden. Ausschließliche Verwendung des vom Auftraggeber beigestellten Sika-Klebesystems nach dessen Arbeitsanweisungen. Einsatz ausschließlich von Personal mit Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher, mindestens zwei solche Mitarbeitende über die gesamte Vertragslaufzeit, vorherige Teilnahme an einer internen Schulung des Auftraggebers (ca. 6 Stunden). Beginn der Arbeiten bei Unfallinstandsetzungen spätestens fünf Werktage nach Meldung. Klebeprotokoll und Arbeitsprobe je Instandsetzungsmaßnahme sowie Leistungsnachweis je Fahrzeug. Einhaltung des Mindestlohngesetzes, des Lieferantenkodex der DVB AG und der Vertraulichkeitsvereinbarung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvertrag.