Bauvorhaben: Umverlegung Nördliche RietzschkeStädt. Klinikum "St. Georg" LeipzigDelitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Los: 1105 - Gewässerrenaturierung
Das Städt. Klinikum "St. Georg" Leipzig beabsichtigt die Erneuerung der Infrastruktur sowie die Umverlegung der Nördlichen Rietzschke auf einer Länge von ca. 250m. Die Erneuerungen dienen der Verbesserung der medizinischen Versorgung am Standort Eutritzsch.
Bestandteile der ausgeschriebenen Leistungen sind somit unter anderem:- Probenahme und Untersuchung von Boden 8 St- Baustraße herstellen aus Schotter 4200 m2- Vegetationsfläche mähen. 3300 m2- Wurzelstöcke roden 199 St- Entsorgung Bodenaushub 2980 t- Brücke Abbruch 1 St- Bodenaushub. 1600 m3- Herstellung Fußgängerbrücken 2 St- Herstellung Spundwand. 102 m- Wasserbausteine einbauen 160 m2- Wildschutzzaun einbauen 250 m2- Bäume liefern und pflanzen 72 St- Sträucher liefern und pflanzen 378 St
Laufzeit in Tagen: 210 Werktage., Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossen Haushaltes.
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Zusätzliche Angaben:Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift (Textform) zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Klinikum St. Georg gGmbH, Ausschreibungsstelle
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Nachforderung:Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter