Erneuerung VMware Umgebung für 5 Jahre inkl. Support
Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung eines zukunftsfähigen, sicheren und vom Hersteller unterstützten Betriebs der Virtualisierungsplattform. Durch die Migration auf die aktuelle Produktgeneration sollen die Voraussetzungen für den langfristigen Betrieb der virtuellen Server- und Infrastrukturumgebung geschaffen sowie aktuelle Funktionen, Sicherheitsupdates und Hersteller-Support genutzt werden können.Die zu beschaffenden Leistungen umfassen somit die Bereitstellung der erforderlichen VMware-vSphere-Foundation-Lizenzen für den vorgesehenen Nutzungsumfang einschließlich Wartungs-, Update- und Supportleistungen durch den Hersteller für die Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Die bestehende Virtualisierungsumgebung soll hinsichtlich Funktionalität, Verfügbarkeit und Betriebsstabilität nachhaltig abgesichert und an die aktuellen Lizenz- und Produktmodelle des Herstellers angepasst werden.Bei der Beschaffung handelt es sich um einen Teil des Gesamtkonzeptes, welches die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe widerspiegelt und sich vollumfänglich in das bestehende System integriert.
Haus 58d
Gesamtpreis
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an.Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht.Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter