gem. AGB06:
- Betriebshaftpflichtversicherung (Mindest-Deckungssumme: 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden)
- Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
- Benennung der verantwortlichen Person für die Sicherung von Arbeitsstellen
- Benennung des verantwortlichen Bauleiters
- Fachkräfte mit Qualifikation gemäß MVAS (Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Benennung der verantwortlichen Person für die Koordination nach Baustellenverordnung (Si-GeKo). Nachweis der Qualifikation gemäß RAB 30 Kap. 4.
- Schulungsnachweise gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 129 und nach VDE-AR-N 4224 für die Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen.
- Zertifizierung gemäß DVGW GW 301
- Fachkräfte mit Qualifikation gemäß DIN EN 287-1 (Stahlschweißer)
- Fachkräfte mit Qualifikation gemäß DIN EN 719 (Stahlschweißaufsicht)
- Fachkräfte mit Qualifikation gemäß DVGW GW 330 (PE-Schweißer)
- Fachkräfte mit Qualifikation gemäß DVGW GW 331 (PE-Schweißaufsichten)
- Fachkräfte mit Qualifikation gemäß DVGW GW 15 (Nachumhüller)
- Benennung der arbeitsverantwortlichen Elektrofachkräfte sowie deren Vertreter
- Benennung der verantwortlichen Elektrofachkraft für Arbeiten unter Spannung. Nachweis der Qualifikation gemäß VDE 0105 bzw. BGV A3 und Ersthelferausbildung.
gem. ZTV03:
- Anfahrzeit für Bereitschaftsdienst muss gewährleistet sein. 120 Minuten nach telefonischer Benachrichtigung durch die Stadtwerke beginnt die Störungsbeseitigung vor Ort.
- einzusetzende Mitarbeiter benötigen Qualifizierungsnachweise gem. ZTV 03
- Nachweis, dass Unternehmen den Bereitschaftsdienst gem. anerkannter Vorschriften leisten kann
- GW 1200 Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes für Gas- und Wasserversorgungsunternehmen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- BaustellV Baustellenverordnung
- DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.31 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Arbeiten an Gasleitungen
- DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Betreiben von Erdbaumaschinen
- BGV A1 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Grundsätze der Prävention
- BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- BGV C22 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Bauarbeiten Prävention Tiefbau
- DIN 4124 Baugruben und Gräben Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten