Schallemissionen.
Hierzu hat der Bieter im Dok. 01-04 "Erklärung des Bieters zu schalltechnischen Eigenschaften des Reachstackers" die entsprechende Erklärung abzugeben und anzugeben, welchen über den Arbeitszyklus gemittelten Schallleistungspegel gemäß DIN EN ISO 12053 in dB(A) der angebotene Reachstacker einhält.
Der Bieter erklärt, dass der von ihm angebotene Reachstacker die folgenden schalltechnischen Eigenschaften erfüllt (Mindestanforderungen):
Der Motor und alle andere lärmerzeugenden Systeme werden dem aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend ausgestattet. Alle Aggregate und Greifwerkzeuge sollen die beste technisch machbare Schallminderung bieten und nachweisbar einhalten können. Die durch den Reach-Stacker verursachten Geräusche dürfen die folgenden gemäß DIN EN ISO 12053 /6/ bestimmten Schallleistungspegel nicht überschreiten:
Zulässige gerundete Schallleistungspegel in dB (A): Heben (LWAa) <= 109, Leerlauf (LWAb) <= 100, Fahren (LWAc) <= 106, über Zyklus gemittelt (LWAZ) <= 105.
Bei der Handhabung von Ladungseinheiten treten Impulsgeräusche auf, die in der DIN EN ISO 12053 nicht berücksichtigt werden. Damit die notwendigen Schallwerte bei entsprechend vorsichtiger Handhabung beim Absetzen und Greifen überhaupt eingehalten werden können, müssen ergänzend die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Die durch den Reach-Stacker verursachten Geräusche dürfen die folgenden maximalen Schallleistungspegel LWA (max) nicht überschreiten:
Zulässige maximale gerundete Schallleistungspegel in dB (A):
Handhabung von Containern (LWA(max)) <= 130, Handhabung von Trailern (LWA(max)) <= 111.
Der maximalen Schallleistungspegel LWA(max) wird aus den während des jeweiligen Handhabungsvorganges mit der Zeitbewertung "fast" gemessenen maximalen A-bewerteten Schalldruckpegeln L(pAF,max) ermittelt. Der Messwert ist in DIN EN ISO 3744 /7/ bzw. in DIN 45645-1 /8/ definiert.
Die maximalen Schalldruckpegeln L(pAF,max) sind in Anlehnung an die DIN EN ISO 12053 /6/ für die folgenden Betriebszyklen zu ermitteln:
(1) leere Container aufeinander stapeln,
(2) Container auf Boden absetzen,
(3) Aufsetzen des Spreaders und Einrasten der Tragbolzen in den Container,
(4) Abnehmen des Spreaders vom Container,
(5) Lösen und Befestigen des Hebezeuges am Lkw-Trailer,
(6) Aufnehmen eines Lkw-Trailers,
(7) Abstellen eines Lkw-Trailers.
Tonale Geräusche werden als besonders störend empfunden und daher gemäß TA Lärm mit entsprechenden Zuschlägen bewertet. Darüber hinaus bestehen gemäß TA Lärm in
Verbindung mit der DIN 45680 Anforderungen an tieffrequente Geräusche. Besonders störend sind nächtliche tieffrequente Einzeltöne.
Die Prüfung erfolgt durch Bewertung der gemäß DIN EN ISO 12053 gemessenen Schallpegel anhand der DIN 45680 und DIN 45681. Sollte ein Tonzuschlag erforderlich sein, so müssen die oben genannten zulässigen Schallleistungspegel LWA unter der Berücksichtigung des gemäß DIN 45681 ermittelten Tonzuschlages eingehalten werden.
Ferner ist der Reach-Stacker sicherheitstechnisch so auszustatten, dass dem Auftraggeber im Rahmen einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung zumindest nachts (22 bis 6 Uhr) der Betrieb ohne Rückfahrwareneinrichtung (Hupe) möglich ist.
Die o. g. Anforderungen werden beim Werkstest im Herstellerwerk und bei der Abnahmeprüfung durch den Schallsachverständigen des Auftraggebers geprüft.
Geringere als die angegebenen Schallwerte sind anzustreben. Im Angebot des Auftragnehmers gegebenenfalls angegebene geringere Schallwerte sind bei der Abnahme
nachzuweisen. Die Schallmessungen bei der Abnahme finden nach Wahl des Auftragnehmers mit einem Fahrer des Auftragnehmers oder einem Fahrer des Auftraggebers statt.
Siehe zudem die Tabelle 1 im Dokument 01-04 "Erklärung des Bieters zu schalltechnischen Eigenschaften des Reachstackers".