Umsetzung eines AgTech und FoodTech Accelerator Programms.
Die Rentenbank hat im Jahr 2022 die "Growth Alliance" initiiert. Bei der Growth Alliance handelt es sich um ein AgTech- und FoodTech-Accelerator- und Ökosystemprogramm. Der Auftragnehmer soll die Konzeption, Organisation, operativen Umsetzung, kommunikativen Begleitung, Evaluation und Übergabe dieses Programms übernehmen.
Das Programm verfolgt insbesondere die Stärkung einer Gründungsmentalität, die Förderung von Forschungstransfer, Kommerzialisierung und Ausgründung, die Förderung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle im AgriFood-Bereich, die Unterstützung von Start-ups in allen Entwicklungsphasen, die Vernetzung von Start-ups, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Investoren, den Wissenstransfer sowie die globale Sichtbarmachung der Growth Alliance als zentrale Akteurin im AgriFood-Innovationsökosystem und das Rebranding der Growth Alliance als führendem Innovation Hub in Europa.
Vorgesehen sind im Rahmen des Accelerator-Programms fünf Teilprogramme.
Siehe Vergabeunterlagen.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis5 VgV.
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels-/Berufsregister.
Eigenerklärung, dass satzungsgemäßer Geschäftszweck des Bewerbers als juristische Person auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.Mindestanforderung: Es liegt eine Erklärung vor, dass der satzungsgemäße Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
Bestätigung des Bewerbers/ des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegt oder dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: - Personen- und/oder Sachschäden: 5 Mio. EUR je Versicherungsfall - Vermögensschäden: 500.000 EUR je Versicherungsfall - Cyber- und Datenschutzhaftpflicht: 2 Mio. EUR je Versicherungsfall jeweils zweifach maximiert.Mindestanforderung: Es liegt eine Erklärung zu einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen vor oder alternativ eine Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Mindestanforderungen abgeschlossen wird.
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Erklärung zur Zahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Beschäftigten des Unternehmens, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Es sind mindestens 2 wertungsfähige Referenzen abzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus Sicht der Auftraggeberin sind 2 Referenzen ausreichend. Die Referenzen müssen jeweils alle folgenden Angaben enthalten und alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Beschreibung des Projekts (mit Angabe relevanter KPI)- Leistungszeitraum (von/bis), wobei der Leistungszeitraum max. 5 Jahre zurückliegen darf und die Leistungserbringung abgeschlossen sein muss- Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten)- Mindestens ein Acceleratorprogramm mit einem Auftragswert von mindestens 100.000 EUR (netto) und mit mindestens 10 Teilnehmern- Bereich: Das Referenzprojekt deckt mindestens einen der folgenden Bereiche ab: 1) AgTech, 2) FoodTech, 3) Nature-based Solutions oder 4) angrenzende Technologien und vor- und nachgelagerte Bereiche der Land- und Ernährungswissenschaft.- Das Referenzprojekt beinhaltet mindestens eine der vier Start-up-Entwicklungsphasen "Early Stage", "Seed-/Growth-Phase", "Scale-up-Phase", oder "Late Stage".