Überwachungsleistungen für den Betriebshof, Klärwerk Biebrich, Wertstoffhöfe, Deponie und Stadtreinigungsunterkünfte der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden und Pfortendienstleistungen auf dem Hauptklärwerk Wiesbaden und dem Betriebshof der ELW
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigen die Überwachung des Betriebshofes und der dortigen Gebäude und Einrichtungen, Unterer Zwerchweg 120, 65205 Wiesbaden, zu vergeben. Die Überwachung des Betriebsgeländes ist außerhalb der Zeiten, zu denen die Betriebspforte besetzt ist, erforderlich.***Die ELW betreiben Anlagen, die unter die kritische Infrastruktur (KRITIS) fallen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung eines Pforten- und Empfangsdienstes einschließlich Besuchermanagement, Zutrittskontrolle, Durchführung von Kontrollgängen sowie der Wahrnehmung von Erstmaßnahmen bei Sicherheits- und Notfallereignissen auf der Liegenschaft des Auftraggebers.
Option der Verlängerung um zweimal 12 Monate
Klärwerk Biebrich, Wertstoffhöfe, Deponie und Stadtreinigungs-unterkünfte der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden und Hauptklärwerk Wiesbaden
Gewertet wird die Nettogesamtsumme aus dem Preisblatt. Der günstigste Angebotspreis erhält 800 Punkte
- Darstellung der Vertretungsorganisation und Maßnahmen zur Sicherstellung der durchgehenden Besetzung- Verfügbarkeit von objektbezogenem ErsatzpersonalZugriff des AN auf einen festen Mitarbeiterpool für den Pfortendienst
- Kontrollen durch Führungskräfte sowie Dokumentationssysteme der Überwachung- Reklamationsmanagement sowie Fortbildungs- und Unterweisungskonzept
Interessenten laden die geforderten Eignungsnachweise direkt mit Ihrem Angebot bis zum 13.10.2026, 14:00 Uhr auf der Vergabeplattform www.dtvp.de hoch.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB).
Die Öffnung der elektronisch verschlossenen Angebote erfolgt nicht öffentlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen, die gemäß Vergabeverordnung §56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden dürfen, innerhalb einer angemessenen Frist, nachzufordern.
Es wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% des Bruttoauftragswertes nach vorgelegtem Musterformular (siehe Anlage) gefordert. Alternativ kann der Bürgschaftsbetrag auch an den Auftraggeber als Zahlung geleistet werden. Der Betrag wird dann zinslos für die Vertragslaufzeit verwahrt.