Verfahrensangaben

Grundinstandsetzung der Beleuchtung inklusive Planung und Inbetriebnahme der BEL-S...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.11.2026
09.12.2026 10:00 Uhr
09.12.2026 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
DE266 828 669
Am Neumarkt 44
22041
Hamburg
Deutschland
DE600
Einkauf
ausschreibungen@hhva.de
+49 4037023-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle
entfällt
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@bsw.hamburg.de
+49 40-428403230

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45316110-9
45317000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt die Bauleistung: Grundinstandsetzung der Beleuchtung inklusive Planung und Inbetriebnahme der SPS-Steuerung im Elbtunnel BAB A7 in Hamburg", gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis aus.

Die Beleuchtungsschaltanlagen dienen der Steuerung der sicherheits- und betriebsrelevanten Beleuchtungsanlagen in den jeweiligen Abschnitten der Tunnelröhren. Die Anlage ist so auszuführen, dass die geforderte Versorgungssicherheit, Verfügbarkeit und Betriebsfähigkeit der Beleuchtungsanlage während und nach Abschluss der Baumaßnahme gewährleistet ist.

Ausführungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis Ende der Bautätigkeit spätestens 31.12.2028. Das Projektende ist bis zum 31.03.2029 vorgesehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsumfang
Folgende Hauptleistungen sind im Zuge des Bauvertrages vom Auftragnehmer (AN) auszuführen:

1. Grundinstandsetzung der Beleuchtung mit BEL-Schaltanlagen (Bauvertrag)
- Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Beleuchtungssteuerung und -schaltanlagen einschließlich Automatisierungstechnik in allen Bauwerken
- Demontage und Entsorgung der gesamten Tunnelbeleuchtung
- Montage und Anschluss der beigestellten LED-Tunnelleuchten
- Demontage, Lieferung und Legung der Verkabelung der Adaptationsbeleuchtung, Leuchtdichtekameras in den Röhre 1 bis 4 sowie zusätzlich der Abschnittsverkabelung in Röhre 4
- Erneuerung des Kabeltragsystems im Bereich der Adaptationsbeleuchtung in Röhre 4
- Demontage, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Leuchtdichtekameras
- Schulung des Betriebspersonals des Auftraggebers
- Inbetriebnahme- und Abgleichmessung der Tunnelbeleuchtung

Für die zu erbringenden Leistungen sind folgende Voraussetzungen auftraggeberseitig bereits erbracht:
- Ermittlung der lichttechnische Grundlagen gemäß DIN 67524-1
- Lichttechnische Berechnungen
- Bereitstellung von Material gemäß LB-Kapitel 5.5

2. Optional: Wartungsvertrag BEL-Steuerung
Wartung der Automatisierungstechnik der BEL-Steuerung über die gesamte Gewährleistungsdauer.

Der Auftraggeber behält sich vor, optional einen Wartungsvertrag für die Beleuchtungssteuerung über die fünfjährige Gewährleistungszeit ab Endabnahme der Gesamtanlage abzuschließen. Die Wartung ist nach den Vorgaben des Wartungsvertrags und den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Sie umfasst insbesondere regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen, vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen und die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Ziel ist es, die dauerhafte Betriebsbereitschaft, Verfügbarkeit und Sicherheit der Beleuchtungssteuerung während der Gewährleistungszeit sicherzustellen.

Es ist beabsichtigt, mit Zuschlagserteilung einen Vertrag für die GI-Maßnahmen zu schließen sowie optional im Zusammenhang mit der Endabnahme einen Wartungsvertrag für die Automatisierungstechnik der Beleuchtungssteuerung auf Grundlage des Angebotes zu schließen. Es gelten die Vertragsbedingungen nach EU-VOB, wenn nichts abweichend geregelt ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.01.2027
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Elbtunnel BAB A7
20097
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Details zum Erfüllungsort gemäß Leistungsbeschreibung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Bewertung des Preises ist der vom Bieter anzugebende Gesamtpreis maßgeblich, dieser fließt zu 60 % in die Angebotswertung ein. 600 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.

0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme.
Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Die erreichbare Maximalpunktzahl beträgt in diesem Kriterium 600 Punkte.
Für die Preiswertung wird der netto Gesamtpreis für die gesamte Vertragslaufzeit bewertet. Im Leistungsverzeichnis sind die Angaben vollständig zu hinterlegen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Durchführungskonzept

2.1 Durchführungskonzept
Mit dem Angebot ist ein aussagekräftiges Durchführungskonzept einzureichen. Das Durchführungskonzept muss nachvollziehbar darstellen, wie der Bieter die ausgeschriebene Leistung technisch, organisatorisch, terminlich und qualitativ umsetzen wird. Es dient der Bewertung der Schlüssigkeit, Realisierbarkeit und Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise. Die Qualitätsbewertung fließt zu 40 % in die Gesamtangebotswertung ein.

Weitere Details gemäß Dokument 04_Wertungs- und Zuschlagskriterien

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Bei den im Leistungsverzeichnis angeführten Mengenangaben handelt es sich um Planwerte. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument 00_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben.

Geheimhaltungsvereinbarung:
HHVA ist Betreiberin einer Kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Nicht alle Vergabeunterlagen können daher frei zugänglich bereitgestellt werden. Um die vollständigen Vergabeunterlagen zu erhalten, müssen die Bewerber das Dokument "11. Geheimhaltungsvereinbarung ELT_GI-BEL" im Sinne des § 3a VOB unterschrieben einreichen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMNMPDG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.

Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zur Verfügung gestellt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Zahlungsziel beträgt 30 Tage

Abschlagsrechnungen:
Anhand der durch den Auftragnehmers erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei
50.000,00 EUR nicht unterschreiten. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechnungslegung erfolgt an MHIL@hhva.de.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen
- Verhaltenskodex der HHVA
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)

Geheimhaltungsvereinbarung
HHVA ist Betreiberin einer Kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Nicht alle Vergabeunterlagen können daher frei zugänglich bereitgestellt werden. Um die vollständigen Vergabeunterlagen zu erhalten, müssen die Bewerber das Dokument "11. Geheimhaltungsvereinbarung ELT_GI-BEL" im Sinne des § 3a VOB abgegeben. Interessierte Unternehmen sollten daher frühzeitig die Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben einreichen, um die Unterlagen zu erhalten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung