Leistungsumfang
Folgende Hauptleistungen sind im Zuge des Bauvertrages vom Auftragnehmer (AN) auszuführen:
1. Grundinstandsetzung der Beleuchtung mit BEL-Schaltanlagen (Bauvertrag)
- Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Beleuchtungssteuerung und -schaltanlagen einschließlich Automatisierungstechnik in allen Bauwerken
- Demontage und Entsorgung der gesamten Tunnelbeleuchtung
- Montage und Anschluss der beigestellten LED-Tunnelleuchten
- Demontage, Lieferung und Legung der Verkabelung der Adaptationsbeleuchtung, Leuchtdichtekameras in den Röhre 1 bis 4 sowie zusätzlich der Abschnittsverkabelung in Röhre 4
- Erneuerung des Kabeltragsystems im Bereich der Adaptationsbeleuchtung in Röhre 4
- Demontage, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Leuchtdichtekameras
- Schulung des Betriebspersonals des Auftraggebers
- Inbetriebnahme- und Abgleichmessung der Tunnelbeleuchtung
Für die zu erbringenden Leistungen sind folgende Voraussetzungen auftraggeberseitig bereits erbracht:
- Ermittlung der lichttechnische Grundlagen gemäß DIN 67524-1
- Lichttechnische Berechnungen
- Bereitstellung von Material gemäß LB-Kapitel 5.5
2. Optional: Wartungsvertrag BEL-Steuerung
Wartung der Automatisierungstechnik der BEL-Steuerung über die gesamte Gewährleistungsdauer.
Der Auftraggeber behält sich vor, optional einen Wartungsvertrag für die Beleuchtungssteuerung über die fünfjährige Gewährleistungszeit ab Endabnahme der Gesamtanlage abzuschließen. Die Wartung ist nach den Vorgaben des Wartungsvertrags und den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Sie umfasst insbesondere regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen, vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen und die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Ziel ist es, die dauerhafte Betriebsbereitschaft, Verfügbarkeit und Sicherheit der Beleuchtungssteuerung während der Gewährleistungszeit sicherzustellen.
Es ist beabsichtigt, mit Zuschlagserteilung einen Vertrag für die GI-Maßnahmen zu schließen sowie optional im Zusammenhang mit der Endabnahme einen Wartungsvertrag für die Automatisierungstechnik der Beleuchtungssteuerung auf Grundlage des Angebotes zu schließen. Es gelten die Vertragsbedingungen nach EU-VOB, wenn nichts abweichend geregelt ist.